Seit Jahren setzt sich Swissmem für den bilateralen Weg mit der EU ein. Eine mittelfristige Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges setzt aus Sicht der EU ein Rahmenabkommen voraus. Entsprechend unterstützt Swissmem dessen Abschluss. Swissmem hat es deshalb begrüsst, dass Bundespräsident Guy Parmelin im April zu einem Gespräch mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Brüssel gereist ist. Damit begann der Gesamtbundesrat nach einem zweijährigen Stillstand, endlich seine politische Verantwortung wahrzunehmen.
Dass an diesem Gespräch kein
Durchbruch erzielt wurde, darf aus Sicht von Swissmem nicht zum
Verhandlungsabbruch oder zur Sistierung der Gespräche führen. Zu wichtig ist das bilaterale Verhältnis
zur EU. Swissmem fordert, dass der Klärungsprozess ernsthaft, zügig
und mit gutem Willen fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss auf realistischen Zielsetzungen basieren und
darf nicht die Maximalforderungen einzelner Akteure übernehmen. Nur
so können die nötigen Kompromisse mit der EU gefunden werden. Verläuft der Prozess wie erhofft
erfolgreich, ist das Abkommen dem Parlament und der Bevölkerung
vorzulegen. Diese Forderungen stellt die oben genannte
Aus Sicht Swissmem sind in allen drei offenen Verhandlungspunkten Kompromisse mit der EU möglich:
-
Unionsbürgerrichtlinie (UBRL): Eine vollständige Übernahme der UBRL
kommt für Swissmem nicht infrage. Es ist jedoch akzeptabel, dass die Schweiz künftig jene Regeln
anwendet, welche eng mit der Personenfreizügigkeit verknüpft sind.
-
Flankierende Massnahmen: Swissmem stützt das Prinzip "Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen
Ort". Das Niveau beim Lohnschutz soll deshalb gehalten werden. Aktuell
werden aber die Kontrollen von aus dem Ausland entsandten Arbeitskräfte mit Instrumenten aus dem
letzten Jahrhundert durchgeführt, was eine Voranmeldefrist von acht Tagen
nötig macht. Mit dem Einsatz zeitgemässer, digitaler Instrumente kann die Anmeldefrist problemlos
reduziert und gleichzeitig die Bekämpfung von Missbrauch erheblich
verbessert werden. Eine Voranmeldefrist von vier Tagen ist somit möglich und wäre gemäss Abkommen
von der dynamischen Weiterentwicklung ausgenommen. Dieses Beispiel
zeigt: An den flankierenden Massnahmen darf das Rahmenabkommen nicht scheitern, weil der heutige
Lohnschutz mit Modernisierungen erhalten bleibt, ja sogar noch
verbessert wird.
- Staatliche Beihilfen: Bei der Frage der staatlichen Beihilfen sind sich die
Schweiz
und die EU gemäss Medienberichten bereits weitgehend einig.
Swissmem steht dem vorliegenden Rahmenabkommen grundsätzlich positiv gegenüber. Für die Unternehmen der MEM-Industrie ist der hindernisfreie Zugang zum Europäischen Binnenmarkt essentiell. Mehr noch: die Industrie ist ebenso auf Grenzgänger angewiesen wie auch auf die Resultate der europäischen Forschungszusammenarbeit. Vom Bilateralen Weg hängen in der Schweiz tausende von wertvollen Arbeitsplätzen ab. Für die Stromnetz- und Systemstabilität der Schweiz wäre insbesondere ein Stromabkommen dringend notwendig - nicht nur für die Industrie.
Nach Vorliegen der definitiven Vertragstexte werden Vorstandsausschuss und Vorstand von Swissmem definitiv Position beziehen.
Link zur Petition:
Pressekontakt:
Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel.
+41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail
Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel.
+41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail
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