27.04.2021
| von Bundesamt für Kultur (BAK)
Lesedauer: 3 Minuten
27.04.2021, Bern - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset,
hat sich heute mit einer Delegation von Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche zu einem
virtuellen Austausch getroffen. Gegenstand der Gespräche waren die Perspektiven der nächsten Monate
sowie die Unterstützungsmassnahmen des Bundes für diesen Sektor.
Seit dem 19. April 2021 sind wieder mehr Kulturveranstaltungen und -angebote möglich. So konnten Theater, Kinos oder Konzertsäle wieder ihre Tore öffnen. Im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kulturbranche informierte sich Bundesrat Alain Berset über die konkreten Herausforderungen, welche die Wiederaufnahme der kulturellen Aktivitäten angesichts der nach wie vor fragilen epidemiologischen Situation und der damit verbundenen Einschränkungen und Schutzvorgaben mit sich bringt.
Trotz der Öffnungsschritte bleibt die Lage für den Kulturbereich prekär. Die Planung der Veranstaltungen bleibt sehr schwierig, weshalb eine Unterstützung des Bundes für den Kultursektor weiterhin nötig ist. Die Perspektiven für das Kulturleben in den kommenden Monaten wurden ebenfalls besprochen, dies auch vor dem Hintergrund der Impfstrategie des Bundes und den Auswirkungen, die deren Voranschreiten für den Kulturbereich hat. Der «Schutzschirm», der vom Parlament in das Covid-19- Gesetz aufgenommen wurde, wurde ebenfalls diskutiert. Der Bundesrat wird in Kürze über die Kriterien beraten, nach denen die Durchführung von Grossveranstaltungen geplant werden kann, sowie über die Modalitäten der Entschädigung, wenn eine genehmigte Veranstaltung aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt werden muss.
Kulturunternehmen und Kulturschaffende können seit Beginn der Corona-Epidemie Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken. Sie werden zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert. Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt, im Jahr zuvor waren es 280 Millionen.
Auch wenn der schnelle Zugang zu den Finanzhilfen manchmal noch schwierig ist, begrüssten die Teilnehmer des Treffens die Vereinfachung der Verfahren. Mit der Änderung der Covid-19- Kulturverordnung hat der Bundesrat am 31. März 2021 die Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung der Gesuche von Kulturschaffenden um Ausfallentschädigungen und Nothilfen nochmals vereinfacht und die Anspruchsvoraussetzungen gelockert. Zusätzliche Vereinfachungen sind zurzeit mit den Kantonen in Erarbeitung. Diese werden eine weitere Beschleunigung der Entscheide ermöglichen.
Die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor stützen sich auf das vom Parlament im September 2020 genehmigte Covid-19-Gesetz. In Hinblick auf die Abstimmung vom 13. Juni 2021 unterstrichen alle Teilnehmenden am heutigen Treffen, dass eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes für den Kultursektor schwerwiegende Folgen hätte. Mit der Ausserkraftsetzung des Gesetzes im September 2021 würden sämtliche Grundlagen für die Finanzhilfen wegfallen.
Medienkontakt:
Anne Weibel
Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur
+41 58 462 79 85
--- ENDE Pressemitteilung BAK: Austausch zwischen Bundesrat Alain Berset und Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Kulturbranche ---
Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Die Kulturarbeit des Bundes im Inland beruht im Wesentlichen auf dem Zusammenspiel des Bundesamtes für Kultur mit der Stiftung Pro Helvetia. Das Bundesamt für Kultur ist das zuständige strategische Organ für die Ausarbeitung und Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes.
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
Quellen:
Weitere Informationen und Links: