Die aktuelle Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft hart, und angekündigte Gelder tröpfeln nur langsam ein. Während Hunderttausende Angestellte von Kurzarbeit profitieren können, sind unternehmerisch agierende Personen rechtlich von Unterstützungsleistungen der ALV ausgeschlossen. "Denn das Gesetz schliesst Firmeninhaber, Gesellschafter, Geschäftsleiter und Verwaltungsräte sowie deren mitarbeitende Ehegatten vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung aus", erklärt François Cochard, Vorstandsmitglied von OFKS. "Der Ausschluss betrifft über eine Million Erwerbstätige in der ganzen Schweiz. Dennoch müssen diese Personen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ohne dass sie für diese staatliche Versicherung eine Leistung erhalten. Ein realer Milliarden-Bschiss!".
1,2 Milliarden Franken ALV-Einzahlungen ohne eine Leistung
"Gemäss Kalkulation kassiert der Bund jedes Jahr mehr als 1,2 Mrd. Franken ALV-Einlagen, ohne dass die Firmeninhaber und Gesellschafter im Krisenfall von dieser staatlichen VERSICHERUNG profitieren können", ergänzt Markus Hohl. Der Vertreter der Reisebranche gehört zum OFKS-Vorstand und ist einer der Betroffenen. "Der Bundesrat und das Parlament haben seit 2014 versäumt, diesen systemischen Fehler und die Rechtslage zu korrigieren. Die Zwangsversicherung ALV müssen über eine Million Unternehmerinnen und Unternehmer bezahlen, ohne dass sie je eine Leistung erwarten dürfen".
"Im Unterschied zu Selbständigerwerbenden sind Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitenden Ehepartner Angestellte eines Unternehmens; wie die meisten "normalen" Arbeitnehmenden in der Schweiz. Sie sind verpflichtet, ALV- Beiträge zu bezahlen." Gleichzeitig würden sie jedoch rechtlich von Leistungen der ALV ausgeschlossen, sagt Cochard. "Eine unverständliche Ungerechtigkeit." Denn der Bundesrat und das Seco fokussieren sich in der Diskussion fast nur auf das Missbrauchsrisiko, sagt Hohl. "Eine Problematik, die man aber ohne Aufwand mit Regulierungen minimieren könne."
Bundesrat verweigert sich Korrekturen
Der Bundesrat verschleppt die ALV-Problematik seit Jahren. "Ein Schlag in das Gesicht der Schweizer KMU, die 91 Prozent der Schweizer Wirtschaft ausmachen und über 4 Millionen Jobs in der Schweiz geschaffen haben", erklärt Hohl. "Allein schon die Hypothese, dass es möglich sein könnte, dass eine Person in arbeitgeberähnlicher Stellung die Leistungen der ALV missbrauchen könnte, reicht für einen Ausschluss von Versicherungsleistungen aus", ärgert sich Cochard über das Seco. "Das ist das Credo des Seco, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts bestätigt wurde. Umso erstaunlicher ist es, dass sowohl das Seco als auch der Bundesrat behaupten, eine Anspruchsberechtigung sei möglich." Roger Huber, Vorstandsmitglied im OFKS nervt sich: "Wir werden alle für eine nicht nachvollziehbare Haltung bestraft".
Für Boris Zürcher hat der Ausschluss von hypothetischem Missbrauchspotenzial nachweislich Priorität. Die Unterstützung von betroffenen Personen in Notlagen ist demnach nicht wichtig. "Dieser Fokus liegt weder im Interesse der KMU noch im volkswirtschaftlichen und schon gar nicht im sozialen Interesse unseres Staates", ist Cochard überzeugt. Doch aus seinem Elfenbeinturm erklärt Zürcher im Juni 2020 den Medien: "Gerade für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner, welche in der Regel Führungspositionen besetzen und Entscheidungsträger sind, ist das Risiko eines Stellenverlusts im Gegensatz zum potenziellen Missbrauchsrisiko gering." (Antwort des Seco an das Online-Portal „Das Lamm.ch“ am 29.2020). Darüber kann Hohl nur den Kopf schütteln. "Damit zeigt Zürcher, dass für ihn dieser wichtige Bereich der Schweizer Wirtschaft nicht vertrauenswürdig ist". Deshalb müsste Zürcher sofort abgelöst werden, fordert der Vorstand des OFKS.
In normalen Zeiten gibt die Arbeitslosenkasse fünf bis sieben Milliarden Franken pro Jahr aus. Um alle Corona-Anträge bearbeiten zu können, musste der Bundesrat nun aber 40 Milliarden Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt dazugeben. Das ist auch gut so. Nur kommen diese Milliarden nicht von den ALV- Abgaben der ArbeitnehmerInnen und -geberInnen, sondern von den SteuerzahlerInnen. Und zu ihnen gehören auch Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlichen Positionen.
Drei Motionen vermodern in Bern - Tsunami bei der Sozialhilfe
Um diese schreiende Milliarden-Ungerechtigkeit zu korrigieren, hat GLP-Präsident Jürg Grossen bereits zwei weitere Motionen im Nationalrat eingereicht, nachdem die erste Motion von Nationalrat Thomas Maier 2014 nicht behandelt wurde. Ziel der Vorstösse war es, eine klare, faire Situation für KMU zu schaffen und allen, die ALV-Beiträge zahlen, die Unterstützungsleistungen (Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit) rechtlich zuzusichern.
Der Bundesrat jedoch sah erneut keinen Handlungsbedarf und behauptete in seinen Stellungnahmen sogar, eine Anspruchsberechtigung sei möglich. Weil Bundesrat und Seco bislang eine Lösung des Problems nicht angehen wollten, wurde noch vor der Corona-Pandemie von NR Andri Silberschmidt in Zusammenarbeit mit NR Jürg Grossen, NR Jacqueline Badran und weiteren eine parlamentarische Initiative lanciert, die bis heute vor sich hin modert, obwohl die Schweiz in den kommenden 18 Monaten einen Corona-Tsunami erleben wird - dann nämlich, wenn die KMU ihre letzten Ersparnisse und Pensionskassengelder aufgebraucht haben werden und alle Kreditlimiten ausgeschöpft sein werden. Dann werden die Sozialämter Hochkonjunktur "feiern".
Lösungen müssen rasch eingeführt werden
"Die KMU brauchen in der aktuellen Situation keine diskriminierende Rechtslage, wie sie leider derzeit vorliegt," erklärt Cochard. Der Bundesrat müsse umgehend eine tragfähige Lösung finden. "ArbeitgeberInnen wie auch Personen in geschäftsführenden Positionen haben immer ALV-Abgaben bezahlt und müssen in einer Notlage wie der Corona-Krise auch Leistungen der Versicherung beziehen können", fordert Markus Hohl. "In einer GmbH mit vier Mitarbeitenden, die alle zu einem Viertel am Unternehmen beteiligt sind, kann in der aktuellen Gesetzeslage niemand Kurzarbeitsbeiträge beziehen. Muss eine Person entlassen werden, erhält sie keine ALV-Unterstützung. Das ist eine Katastrophe und eine massive Beeinträchtigung für KMU, um in einer Krise den Personalbestand anzupassen und überleben zu können" sagt Cochard.
Die Arbeitslosenversicherung müsse dauerhaft den aktuellen Gegebenheiten angepasst und fairer ausgestaltet werden, fordert die OFKS. Die neu gegründete, politisch und finanziell unabhängige Organisation "Fairness für Kleinunternehmen und Selbständigerwerbende" hat sich in der Coronakrise etabliert. Mit neuen Mitstreitern kämpft die Organisation unter der Führung von François Cochard und Markus Hohl um die Korrektur dieses teuren und unfairen Systemfehlers und hat folgende Ziele:
Forderungen der OFKS
1. Unvorhersehbare, unverschuldete
Fremdeinwirkungen wie staatlich angeordnete Massnahmen (z.B. eine Pandemie), welche ein KMU in
eine Notlage bringen, müssen Grund für rasche Unterstützungsleistungen sein.
(
2. Es soll
ein KMU-Garantiefonds geschaffen werden, der den KMU zu einfach
zugänglichen Krediten verhilft, um ihre Geschäftstätigkeit zu entwickeln und Arbeitsplätze zu schaffen und
zu erhalten. Viele Kleinunternehmen haben heute keine Möglichkeit, bei Banken Kredite zu erhalten.
Wegen der Corona Krise und den eingeführten Kreditbürgschaften des Bundes wurde das aber von einem
Tag auf den andern möglich. Einfach und schnell. Dabei würden Kleinunternehmen solche Kredite auch
unter normalen Umständen helfen.
So kann der Bund, ohne grosse Risiken, die Realwirtschaft in
der Schweiz fördern. Ein KMU soll beispielsweise nach dem ersten Betriebsjahr einen Kredit in Höhe von
10 % des erzielten Umsatzes erhalten können (max. CHF 100'000). Der Bund garantiert den Kredit zu 50
% bzw. geht eine Solidarbürgschaft mit einem weiteren Bürgen ein (z.B. private Haftung des
Firmeninhabers)
Pressekontakt:
OFKS - Organisation Fairness für Kleinunternehmen & Selbständigerwerbende
Regina-Kägi-Strasse 11
8050 Zürich
Medienkontakt
François Cochard,
Tel. 044 370 27 77
Die Corona Krise machte deutlich, dass gravierende Mängel im staatlichen System in Bezug auf die Unterstützung und den Schutz von Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden bestehen. Viele dieser Mängel sind schon lange bekannt und im Parlament mit Vorstössen thematisiert worden. Doch der Bundesrat und das SECO lehnten eine Behebung dieser Mängel bislang ab.
Mit dem Argument der Missbrauchsbekämpfung werden rund 1 Mio Personen von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgeschlossen. Mit dem Ziel schwarze Schafe zu finden, werden mehr wie 99,9 % aller betroffener Personen pauschal Missbrauchsabsichten unterstellt und von Leistungen der ALV ausgeschlossen. Doch damit kann nicht verhindert werden, dass diejenigen schwarzen Schafe, die wirklich Missbrauch begehen wollen, leider auch erfolgreich sind.
Diese absolut krasse Verhältnislosigkeit mit immensen volkswirtschaftlichen Kollateralschäden muss deshalb umgehend beendet und faire Rahmenbedingungen für alle Kleinunternehmen geschaffen werden.
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