Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz), gegen das ein "BürgerInnenkomitee" das Referendum ergriffen hat, soll die Schaffung einer elektronischen ID regeln. Heute herrscht diesbezüglich Wildwuchs: Private Anbieter wie z.B. Online-Shops benutzen diverse Verfahren, oft solche mit Benutzername und Passwort. Gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es nicht. Mit dem E-ID- Gesetz würde sich dies verändern: Das Missbrauchsrisiko soll verringert, der Datenschutz verbessert werden. Die Identitätsprüfung erfolgte beim Bund, von ihm anerkannte Anbieter würden die E-ID ausstellen und für die technische Umsetzung sorgen.
Als Anbieter kommen neben Privaten auch Städte in Frage. Da bereits heute viele Städte elektronisch Bürgerkonten anbieten, ist es naheliegend, dass sie den Service ausbauen und die Möglichkeit nutzen werden, auch eine E-ID auszustellen. Personen, die eine E- ID- wünschen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr wohl die Wahl haben, ob sie die digitale Identität von einem staatlichen oder einem privaten Anbieter ausstellen lassen wollen. Vor diesem Hintergrund teilt der Städteverband die Bedenken des Referendumskomitees nicht. Eine gesetzliche Regelung tut Not, da die Städte für die Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategien rasch klare Regelungen benötigen. Deshalb empfiehlt der Vorstand für die Abstimmung am 21. März ein Ja.
Generelles Verhüllungsverbot löst keine Probleme
Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes lehnt hingegen die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab, über die ebenfalls am 21. März abgestimmt wird. Diese verlangt, dass an allen öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht verhüllt werden darf. Die Initianten zielen in erster Linie darauf ab, Kleidungsstücke wie die Burka zu verbieten. Betroffen sind jedoch auch andere Formen der Gesichtsverhüllung. Der Schweizerische Städteverband lehnt die Initiative ab. Sie greift einerseits unnötig in die Autonomie der Kantone ein. Andererseits trägt ein generelles Verbot kaum zum Schutz der öffentlichen Ordnung bei. Dies zeigen Erfahrungen aus Städten, wo es immer wieder zu Demonstrationen oder gewalttätigen Ausschreitungen mit vermummten Personen kommt.
Pressekontakt:
Nationalrat Kurt Fluri
Stadtpräsident von Solothurn
Präsident
Schweizerischer Städteverband
079 415 58 88
Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
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