Gebäudehülle Schweiz: Baustellenbrände - Mitarbeiter haften persönlich!

16.12.2020 | von Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz


Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz

16.12.2020, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen wissen, wie Baustellenbrände bei Arbeiten mit offener Flamme verhindert werden können und sind verpflichtet, die Massnahmen zum Brandschutz in jedem Fall einzuhalten. Im Schadenfall droht ihnen ansonsten eine unbedingte Haftstrafe.

Damit Baustellenbrände bei Arbeiten mit offener Flamme und deren Folgen verhindert werden können, hat Gebäudehülle Schweiz in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen und weiteren Partnern das Merkblatt «Arbeiten mit offener Flamme» herausgegeben.

Beim Schweissen einer Bitumenbahn mit einem Propangasbrenner passierte es: Der Mindestabstand zu den Bitumenrollen und dem Isolationsmaterial wurde nicht eingehalten, das Gebäude geriet in Vollbrand.

Solche und ähnliche Unfälle kommen leider immer wieder vor und haben für die Verantwortlichen teils einschneidende Folgen.

Dabei beginnt die Brandverhütung bereits in der Planungsphase mit dem Erstellen des Brandschutzkonzepts. Dies beinhaltet die zu erstellenden Ausführungsdetails und die dafür genutzten Materialien. Brandrisiko und Brandverhalten werden überprüft. Bei Arbeiten mit offener Flamme, muss sich der Planer auch über die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten Gedanken machen.

Bei Bauten mit besonderen Brandrisiken ist die Risikobeurteilung, die Detaillösung und deren Ausführung von entscheidender Bedeutung, um Brände während und nach der Verarbeitung vorzubeugen. Alle beteiligten Personen vom Planer/Architekten, zum Verantwortlichen der Baustelle bis hin zum Lernenden müssen über die Brandrisiken informiert und die Massnahmen zur Brandverhütung kennen.

Das Strafrecht stellt Brandstiftung, Verursachung einer Feuersbrunst und Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde unter teils hohe Strafen. Hinzu kommen zivilrechtliche Tatbestände der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung. Entschuldigungsversuche wie «Man habe schon gewusst, dass man das nicht so machen dürfe, doch der Polier habe gedrängt, weil man mit den Arbeiten eh‘ schon zu spät dran gewesen sei» verringern das Strafmass nicht.

Um Baustellenbrände im Hochbau sowie deren Folgen für Unternehmen und deren Angestellten zu verringern, hat Gebäudehülle Schweiz in Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen, der Suva und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), das Merkblatt «Arbeiten mit offener Flamme» als Stand-der-Technik-Papier (STP) verfasst. Im Vordergrund steht dabei das Sensibilisieren von verantwortlichen Personen seitens Planung und Ausführung, die bei Arbeiten mit offener Flamme beteiligt sind.

Herausgeber Merkblatt:
Technische Kommission Flachdach
Marco Röthlisberger
technik@gh-schweiz.ch

Ihr Medienkontkakt:
Gebäudehülle Schweiz
Karin Gamma, Leiterin MarKom & Events
Lindenstrasse 4
9240 Uzwil
071 955 70 30
markom_events@gh-schweiz.ch



--- ENDE Pressemitteilung Gebäudehülle Schweiz: Baustellenbrände - Mitarbeiter haften persönlich! ---

Über Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz:
Im Jahr 1907 gegründet, ist Gebäudehülle Schweiz heute das Kompetenzzentrum der Gebäudehüllen-Branche. Dank einer engen Zusammenarbeit mit Produktherstellern, Spezialisten der Gebäudehülle, Wissenschaft, Forschung, Technik sowie Architektur und Planung werden innovative, zukunftsweisende Lösungen und Produkte entwickelt.

Gebäudehülle Schweiz setzt sich für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein, die eigenständigen Sektionen übernehmen regionalpolitische Aufgaben und tragen zur Verankerung des Verbandes und seiner Mitglieder in den Regionen bei.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


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