WBF - Stellenmeldepflicht: Mehr meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2021

27.11.2020 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


27.11.2020, Bern - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat am 27. November 2020 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 bestätigt. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020, bedingt durch die COVID-19-Krise, hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöht.


Alle Berufsarten, die im 2020 meldepflichtig waren, werden dies auch im 2021 sein. Hinzu kommen weitere Berufsarten aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit. Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel), den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche (Luftfahrt, Reiseveranstalter) und das verarbeitende Gewerbe (z.B. Uhren und MEM-Industrie) ausgewirkt. Viele der neu meldepflichtigen Berufe stammen aus diesen Bereichen, wie zum Beispiel Köche, Restaurantangestellte, Reinigungsangestellte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen, Event Manager, Sicherheitsangestellte, Taxichauffeure, Schweissfachleute, Uhrenarbeiter oder auch Verkaufs- und Marketingleiter. Die vollständige Liste der ab Januar 2021 meldepflichtigen Berufe findet sich unter www.arbeit.swiss.

Im Rahmen der Stellenmeldepflicht gilt diese Liste ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 ist die Zahl der Berufsarten angestiegen, welche den Schwellenwert von 5 Prozent erreicht oder überschritten haben.

Das WBF aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im vierten Quartal eines Jahres. Die Liste wird in einer Verordnung des WBF publiziert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote in einer Berufsart. Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.

Am 23. Mai 2018 hatte das WBF im Rahmen der Stellenmeldepflicht erstmals eine Verordnung mit den Berufsarten erlassen, in denen die Arbeitslosenquote im Zeitraum vom 1. April 2017 bis am 30. März 2018 durchschnittlich 8 Prozent erreichte oder überstieg. Diese Verordnung war für die Einführungsphase vom 1. Juli 2018 bis am 31. Dezember 2019 in Kraft.

Am 1. Januar 2020 trat eine zweite Verordnung in Kraft mit meldepflichtigen Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 durchschnittlich 5 Prozent erreichte oder überstieg. Diese Verordnung ist bis am 31. Dezember 2020 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2021 von der neuen Verordnung mit den meldepflichtigen Berufsarten ab 5 Prozent Arbeitslosigkeit abgelöst.

Unter www.arbeit.swiss werden laufend Informationen zur Stellenmeldepflicht aktualisiert.


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--- ENDE Pressemitteilung WBF - Stellenmeldepflicht: Mehr meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2021 ---

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Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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