Der Präsident des HEV Schweiz, alt Nationalrat Hans Egloff, nimmt die Entscheidung verhalten entgegen: "Offenbar ist der Handlungsbedarf zur Abschaffung der verpönten Besteuerung der Wohneigentümer mit einem fiktiven Eigen-Mietzins in der Kommission mehrheitlich anerkannt. Nach den jahrelangen Diskussionen und Prüfungen sind nun aber endlich Taten gefragt, damit das Parlament die Beratungen aufnehmen kann. Weitere Verzögerungen sind nicht mehr angebracht."
Erheblicher Handlungsbedarf muss beachtet werden
Nur in der Schweiz müssen Wohneigentümer für das Bewohnen ihrer eigenen Wohnung bzw. ihres eigenen Hauses einen fiktiven Eigen-Mietzins als Einkommen versteuern. Nicht zuletzt auch deshalb können sich immer weniger Menschen in der angeblich reichen Schweiz Wohneigentum leisten. Die Bundesverfassung verlangt die Förderung des Wohneigentums. Stattdessen werden die Wohneigentümer - eine Minderheit der Schweizer Bevölkerung - mit einer Sondersteuer bestraft.
Absurdes und schädliches Steuersystem
Die Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz ist absurd. Sie belohnt die Verschuldung und straft die Sparsamen beim Abbau ihrer Schulden. Im Ergebnis verliert das Wohneigentum als Altersvorsorge erheblich an Bedeutung (denn schuldenfreies Wohnen im Alter wird steuerlich stark belastet.) Zudem birgt das System ein erhebliches Risiko für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz: Die Hypothekarverschuldung beträgt mittlerweile gegen 1'200 Milliarden Franken!
Taten müssen folgen
Die Besteuerung eines fiktiven Mietzinses bei den Wohneigentümern ist seit Jahrzehnten umstritten. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Situation jedoch massiv zugespitzt. Die von der WAK-S eingereichte Kommissionsinitiative beinhaltet eine in weiten Teilen gangbare Lösung. Diese wurde in der Vernehmlassung auch von einer Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen unterstützt. Die Vorabklärungen der Verwaltung sind gemacht. Die Karten liegen auf dem Tisch. Der HEV Schweiz fordert, dass die WAK-S bei ihrer nächsten Sitzung endlich eine konkrete Gesetzesvorlage verabschiedet. Die weitere parlamentarische Behandlung lässt noch genug Raum für allfällige Anpassungen im Rahmen der Beratungen. Gefordert ist jetzt ein politischer Entscheid!
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