Die Landesregierung will das Wohlergehen aller Tiere als Grundsatz in die Verfassung aufnehmen. Die Rede ist von mehr Platz, mehr Beschäftigung und regelmässigen Auslauf für alle Nutztiere. Ebenso soll die schonende Schlachtung in der Verfassung verankert werden. Das entspricht Kernforderungen des Schweizer Tierschutz STS. Der Bundesrat bestätigt damit auch die Einschätzung des STS, dass heute Verfassung, Tierschutz- und Agrargesetzgebung keinen genügenden Schutz für Nutztiere garantieren.
Will man die Bevölkerung überzeugen, dass das Wohlergehen aller Tiere als Grundsatz in die Verfassung aufnehmen zu wollen, mehr ist als eine hehre aber leere Versprechung, dann müssen Konkretisierungen folgen, wie in den Bereichen Tierhaltung (freie Bewegung, Auslauf und Weide), Transport und Schlachtung Verbesserungen erreicht werden sollen. Der Bundesrat wird zudem aufzeigen müssen, wie die Deklarationspflicht bei tiefen Tierwohlstandards importierter Nahrungsmittel verschärft werden soll, damit die Schweiz nicht mit immer mehr Importprodukten aus tierquälerischer Massentierhaltung überschwemmt wird. Und im Rahmen der AP22+ erwartet der Schweizer Tierschutz STS griffige Massnahmen zur Stärkung der Tierwohlprogramme und griffige Massnahmen, die die Entwicklung in Richtung industrieller Tierhaltung mit immer grösseren Betrieben und Herdengrössen stoppen werden.
Pressekontakt:
Dr. Stefan Flückiger
Geschäftsführer Agrarpolitik
Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 621 29 84
stefan.flueckiger@tierschutz.com
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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