Logoregister

Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts. Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS zu den Beschlüssen

28.05.2020 | von Schweizer Tierschutz STS


Schweizer Tierschutz STS

28.05.2020, Basel (ots) - Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst insgesamt die beschlossene Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts. Es werden damit in verschiedenen Bereichen von Tierhaltung, Transport und Schlachtung wesentliche, tierschutzrelevante Fortschritte erzielt, so zum Beispiel bei der muttergebunden Kälberaufzucht. Kritikpunkte seitens des STS bestehen bezüglich der Beschlüsse zur Weideschlachtung sowie bei den Anpassungen im Bereich landwirtschaftlicher Kontrollen.

Muttergebundene Kälberaufzucht

In der Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht sieht der STS einen Meilenstein bei der Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung. Durch die Fütterung mit Muttermilch wachsen unter natürlichen Bedingungen gesunde, widerstandsfähige Tiere heran und der Antibiotikaeinsatz kann reduziert werden. Mit der Verordnungsänderung eröffnen sich neue Möglichkeiten einer tierfreundlichen Milchviehhaltung. Nun haben es die Marktakteure in der Hand, diese artgemässe Haltungsform mit den richtigen Anreizen zu unterstützen.

Hof- und Weideschlachtung

Schlachtungen auf dem Hof verringern die Belastungen für das Tier durch den Wegfall des Transports zum Schlachtbetrieb. Das ist positiv im Sinne des Tierwohls, insbesondere beim Betäuben mittels Bolzenschuss, aber nur eingeschränkt bei der Weideschlachtung, also beim Schiessen von Rindern mit dem Gewehr. Die Weideschlachtung beurteilt der STS als eine nur unter strengsten Vorgaben und Kontrollen praktikable Betäubungsart. Die dazu veröffentlichten Auflagen lassen leider noch keine Schlüsse auf die spätere Umsetzung in den Kantonen zu. Der STS wird die weitere Entwicklung genau beobachten.

Landwirtschaftliche Kontrollen

Die Erhöhung der Kadenz unangemeldeter Kontrollen ergibt eine substantielle und notwendige Verbesserung der Kontrolltätigkeit auf Landwirtschaftsbetrieben. Gleichzeitig wendet sich der STS dezidiert gegen sogenannte Verwaltungskontrollen. Diese Kontrollen "nur auf dem Papier" können und dürfen aus Tierschutzsicht die gesetzlichen Grundkontrollen nicht ersetzen. Die jetzt veröffentlichte Verordnung ermöglicht es, dass viele Tierhaltungen unter Umständen bis zu 12 Jahre nicht mehr vor Ort überprüft werden. Das erhöht die Gefahr unentdeckter Missstände und Tierquälerein massiv.

Pressekontakt:

Cesare Sciarra, Leiter Kompetenzzentrum Nutztiere,

Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS

Telefon 062 296 09 71 / 076 326 02 66

cesare.sciarra@tierschutz.com



--- ENDE Pressemitteilung Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts. Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS zu den Beschlüssen ---

Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung