Die Einschränkungen für Gastronomiebetriebe bleiben unverändert. Alle Gäste müssen weiterhin an Tischen sitzen und die Tische dürfen mit maximal vier Personen oder Eltern mit ihren Kindern besetzt sein. Auch muss ein Abstand von zwei Metern oder eine Abtrennung zwischen den Gästegruppen gewährleistet sein. Zur Überprüfung der Massnahmen werden Kontrollen durchgeführt.
Auch die Einschränkungen im Sport bleiben unverändert. Trainings können in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren konnten wieder geöffnet werden, unter Einhaltung von Schutzkonzepten. Umkleidekabinen und Duschen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.
Öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten, sind nach wie vor nicht erlaubt. Dies schliesst nicht aus, dass sich Familien und Freunde im kleinen Kreis treffen können. Wie auch in anderen Lebensbereichen ist es auch dabei wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle
(Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine
zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten
COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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