Die Massnahmen, welche die Regierung zur Bekämpfung des Coronavirus gesetzt hat, zeigen Wirkung. Über die Ostertage gilt es nochmals, sich strikte an die Empfehlungen der Regierung zu halten.
Die Regierung beschäftigt sich intensiv mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welchem zeitlichen Ablauf die Massnahmen wieder gelockert werden können. Dabei wird sich die Regierung an den Entwicklungen in der Schweiz und in Österreich orientieren. In der Woche vom 20. April wird die Regierung entscheiden, wie es konkret weiter geht und wie die schrittweise Lockerung der Massnahmen umgesetzt werden kann.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Aktuelle Informationen unter
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung T +423 236 73 46 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung T +423 236 69 43 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Landesspital / Notfälle
T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.
Hotline für Tests
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.
Kriseninterventionsteam
T +423 230 05 06 - ganze Woche; 24. Std.
Corona-Anlaufstellen der Gemeinden / für Nachbarschaftshilfe T +423 340 11 11 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Allgemeine Fragen
T+423 236 76 82 - Montag bis Freitag zu Bürozeiten
Was ist ein Verdachtsfall?
- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot)
und/oder
- Fieber von mindestens 38°C
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32.
Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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