Der HEV begrüsst diesen Entscheid, denn notrechtliche Eingriffe ins Mietrecht mit generellen Vorgaben wären weder praxistauglich noch gerecht. Die finanziellen Möglichkeiten, die direkte oder indirekte Pandemie-Betroffenheit und andere massgebliche Faktoren bei Mietern und Vermietern sind absolut individuell.
«Verordnete Einnahmeverluste» bei Vermietern würden de facto nur zur Verlagerung von Notsituationen führen und neue Probleme schaffen (Gefährdung der Zahlung von Hypozinsen, Amortisationspflichten, Gebühren, Abgaben, Entschädigungen/Löhnen von Hauswarten und Liegenschaftsverwaltungen; Bezahlung von Handwerkern, Servicefirmen, Energiezulieferern u.v.m.).
Der HEV Schweiz hat die schwierige Lage betroffener Geschäftsmieter von Anfang an erkannt und seine Mitglieder von Beginn weg bei sich ergebenden Notlagen zur Solidarität und zur Findung situationsgerechter Lösungen aufgerufen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen weiter beobachten. Hierfür hat er die beiden zuständigen Departemente WBF und EFD mit einem Monitoring bis Herbst 2020 beauftragt.
Der HEV ruft die Mietparteien erneut dazu auf, für beide Vertragspartner tragbare Lösungen zur Bewältigung der Folgen von angeordneten Betriebsschliessungen auszuhandeln.
Kontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail:
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.
Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.
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