Firmenmonitor

Bundesrat bestätigt: "Wir ziehen um!" / Der Bundesrat folgt der Empfehlung des SVIT Schweiz

30.03.2020 | von SVIT Schweiz


SVIT Schweiz

30.03.2020, Zürich (ots) - Der Bundesrat hat in der Medienkonferenz vom Freitagnachmittag, 27. März bekanntgegeben, dass er Wohnungsumzüge grundsätzlich als «möglich» bezeichnet. Er folgt damit der Empfehlung des SVIT Schweiz, der fristgerechte Umzüge unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen als unerlässlich für einen funktionierenden Wohnungsmarkt und als beste Option in dieser angespannten Situation bezeichnet hat. Der SVIT hat dazu gestern Donnerstag die Kampagne «Wir lassen Mieterinnen und Mieter nicht auf der Strasse stehen: Wir ziehen um!» lanciert. Der Verband begrüsst die klare und nachvollziehbare Haltung des Bundesrats.

Es gilt weiterhin, dass Rücksicht zu nehmen und in besonderen Situation das Gespräch zu suchen ist. Bewirtschaftungsunternehmen sind zur grösstmöglichen Flexibilität und zur konsequenten Umsetzung der Weisungen aufgerufen. Allerdings gilt eine unbegründete Weigerung von Mietern, ihre Wohnung fristgerecht zu räumen und zu übergeben, mit der Empfehlung des Bundesrats nunmehr als mietrechtlich relevant. Bewirtschafter und Mieter haben alles Zumutbare zu unternehmen, um sich und Hilfspersonen zu schützen.

Kontakt:

Marcel Hug

CEO SVIT Schweiz

marcel.hug@svit.ch

+41 44 434 78 90



--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat bestätigt: "Wir ziehen um!" / Der Bundesrat folgt der Empfehlung des SVIT Schweiz ---

Über SVIT Schweiz:
Der SVIT gliedert sich in zehn Mitgliederorganisationen in der ganzen Schweiz. Dazu kommen fünf eigenständige Fachkammern.

Im SVIT sind zehn regionale Mitgliederorganisationen und fünf Fachkammern (die Schätzungsexperten-Kammer, die Kammer Unabhängiger Bauherrenberater, die Maklerkammer, die Facility Management Kammer und die Fachkammer Stockwerkeigentum) zusammengeschlossen.

Für seine Mitglieder dient der Verband als erfahrener 360-Grad-Partner, der nebst Know- how und einem hochkarätigen Netzwerk vielfältige Services am Puls der Zeit bietet und entwickelt.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung