Themen: Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigungspflicht / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Presserat weist eine Beschwerde des Zugherstellers Bombardier gegen das Politmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehen SRF ab. Das Magazin hatte im Mai 2019 über Mängel bei der Produktion der neuen SBB-Fernverkehrszüge berichtet. Die «Rundschau» stützte sich dabei stark auf Fotos von Ende 2017, die Schäden wie Kabelbrüche oder lose Schrauben dokumentierten. Zudem erhoben anonymisierte Mitarbeitende Vorwürfe gegenüber ihrem Arbeitgeber: Es fehle an Fachwissen, würde unsachgemäss gearbeitet, ja sogar notwendiges Werkzeug fehle. Sie sorgten sich daher um die langfristige Sicherheit dieser Züge.
Mit diesen schweren Vorwürfen konfrontierte die «Rundschau» den Hersteller an einem Freitagvormittag. Bombardier liess für die Antwort fast zwei Arbeitstage (plus ein Wochenende) verstreichen. Am Tag vor der Ausstrahlung monierte Bombardier dann, die Zeit reiche nicht, um die Dokumente seriös zu sichten. Ohne die Fotos und Zitate der Insider eingesehen zu haben, schickte Bombardier der «Rundschau» schliesslich eine schriftliche Stellungnahme.
Beim Presserat machte Bombardier geltend, die «Rundschau» habe unwahr berichtet und die Anhörungspflicht verletzt. Gemäss Bombardier habe SRF nicht die korrekte Produktionsphase der beschädigten Züge genannt. Die eingeblendeten Bilder zeigten Schäden von Testzügen in der Umrüstung.
Der Presserat beurteilt die Wahrheitspflicht nicht als verletzt, weil die «Rundschau» ihre Vorwürfe belegen konnte. Auch die Pflicht, Bombardier anzuhören, ist nicht verletzt. Denn der Hersteller kannte die Vorwürfe frühzeitig im Detail und hätte die Möglichkeit gehabt, präzis dagegenzuhalten. Das Unternehmen verzichtete jedoch darauf. Das medienethische Gremium mahnt die «Rundschau» aber, dass es wünschbar gewesen wäre, die Schadenbilder zu hinterfragen und gegenüber den Zuschauern die Phasen der Fertigung genauer zu benennen.
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