Firmenmonitor

Rundschau über Mängel bei Doppelstöckern: Presserat weist Bombardiers Beschwerde ab (Stellungnahme 5/2020)

24.03.2020 | von Schweizer Presserat


Schweizer Presserat

24.03.2020, Bern (ots) - Parteien: Bombardier Transportation (Switzerland) c. Schweizer Fernsehen SRF

Themen: Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Berichtigungspflicht / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat weist eine Beschwerde des Zugherstellers Bombardier gegen das Politmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehen SRF ab. Das Magazin hatte im Mai 2019 über Mängel bei der Produktion der neuen SBB-Fernverkehrszüge berichtet. Die «Rundschau» stützte sich dabei stark auf Fotos von Ende 2017, die Schäden wie Kabelbrüche oder lose Schrauben dokumentierten. Zudem erhoben anonymisierte Mitarbeitende Vorwürfe gegenüber ihrem Arbeitgeber: Es fehle an Fachwissen, würde unsachgemäss gearbeitet, ja sogar notwendiges Werkzeug fehle. Sie sorgten sich daher um die langfristige Sicherheit dieser Züge.

Mit diesen schweren Vorwürfen konfrontierte die «Rundschau» den Hersteller an einem Freitagvormittag. Bombardier liess für die Antwort fast zwei Arbeitstage (plus ein Wochenende) verstreichen. Am Tag vor der Ausstrahlung monierte Bombardier dann, die Zeit reiche nicht, um die Dokumente seriös zu sichten. Ohne die Fotos und Zitate der Insider eingesehen zu haben, schickte Bombardier der «Rundschau» schliesslich eine schriftliche Stellungnahme.

Beim Presserat machte Bombardier geltend, die «Rundschau» habe unwahr berichtet und die Anhörungspflicht verletzt. Gemäss Bombardier habe SRF nicht die korrekte Produktionsphase der beschädigten Züge genannt. Die eingeblendeten Bilder zeigten Schäden von Testzügen in der Umrüstung.

Der Presserat beurteilt die Wahrheitspflicht nicht als verletzt, weil die «Rundschau» ihre Vorwürfe belegen konnte. Auch die Pflicht, Bombardier anzuhören, ist nicht verletzt. Denn der Hersteller kannte die Vorwürfe frühzeitig im Detail und hätte die Möglichkeit gehabt, präzis dagegenzuhalten. Das Unternehmen verzichtete jedoch darauf. Das medienethische Gremium mahnt die «Rundschau» aber, dass es wünschbar gewesen wäre, die Schadenbilder zu hinterfragen und gegenüber den Zuschauern die Phasen der Fertigung genauer zu benennen.

Kontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch



--- ENDE Pressemitteilung Rundschau über Mängel bei Doppelstöckern: Presserat weist Bombardiers Beschwerde ab (Stellungnahme 5/2020) ---

Über Schweizer Presserat:
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung