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Die rasche Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie und die von den Behörden getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die liechtensteinische Wirtschaft. Zur Vorbereitung wirtschaftlicher Unterstützungsmassnahmen hatte die Regierung am 16. März 2020 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums eine Task Force eingesetzt und diese beauftragt, ein Massnahmenpaket in der Höhe von 100 Mio. Franken zur raschen Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Folgen der Coronavirus-Pandemie zu definieren. Oberstes Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen durch die staatliche Unterstützung von Unternehmen sowie die möglichst rasche und effektive Milderung der wirtschaftlichen Folgen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schlägt die Regierung eine Kombination verschiedener Massnahmen vor, die zeitlich vorerst bis zum 30. Juni 2020 befristet sind.
Im Sinne einer ersten Sofortmassnahme hat die Regierung bereits am 17. März 2020 eine Verordnung über die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus erlassen und damit die Anspruchsberechtigung auf von der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen ausgeweitet. Zur Finanzierung der steigenden Kurzarbeitsauszahlungen soll ein ausserordentlicher Landesbeitrag in Höhe von 50 Mio. Franken an die Arbeitslosenversicherungskasse ausgerichtet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeitslosenversicherungskasse durch den befristeten Verordnungserlass nicht ausgehöhlt wird und möglicherweise in einen Liquiditätsengpass gerät. Zudem sollen auch nach der Coronavirus- Pandemie die aktuell tiefen Beitragssätze beibehalten werden können.
Um allfällige Liquiditätsengpässe rasch überbrücken zu können, wird als zusätzliche Massnahme die Schaffung eines Gesetzes über die befristete Gewährung einer Ausfallgarantie zur Vergabe von liquiditätssichernden Krediten an liechtensteinische Unternehmen durch die Liechtensteinische Landesbank vorgeschlagen. Das Land gewährt hierfür eine Ausfallgarantie zu Gunsten der Liechtensteinischen Landesbank in Höhe von höchstens 25 Mio. Franken. Unternehmen sollen so ab Montag, 23. März 2020, rasch mit Liquidität ausgestattet werden können. Im Sinne von flankierenden Massnahmen soll zudem eine Stundung der Mehrwertsteuerabgaben sowie der Beiträge an die AHV-IV-FAK-Anstalten ermöglicht werden.
Als weitere Massnahme im Rahmen des vorliegenden Unterstützungspakets sollen Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnung infolge des Coronavirus geschlossen bleiben müssen, zur Abfederung der damit verbundenen Einnahmenausfälle bzw. zur Deckung der weiterlaufenden Kosten einen finanziellen Beitrag erhalten. Ebenso ist zur Unterstützung von Einzelunternehmern und Geschäftsführern von Kleinstunternehmen, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben, eine Härtefall-Regelung vorgesehen. Schliesslich sollen Beiträge für weitere Wirtschaftszweige gesprochen werden können. Für die Massnahmen wird gestützt auf das Wirtschaftsförderungsgesetz ein Nachtragskredit für die Wirtschaftsförderung in Höhe von 25 Mio. Franken beantragt.
Die Gemeinden des Landes haben zugesichert, das Massnahmenpaket der Regierung mit einem Beitrag in Höhe von 20 Mio. Franken zu unterstützen. Der Landtag wird das Massnahmenpaket in einer Sondersitzung am Freitag, 20. März in Behandlung ziehen.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Roland Moser, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef- Stellvertreters
T +423 236 76 68
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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