Die Versorgung der Menschen in der Schweiz mit Lebensmitteln, Medikamenten und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs sowie die Abfallentsorgung müssen auch in der aktuellen Sondersituation tagtäglich zuverlässig und sicher gewährleistet werden. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Gütertransport und die Personenbeförderung auf der Strasse weiterhin ohne Einschränkungen funktioniert. Nebst dem Gesundheitsschutz, der oberste Priorität hat, muss vor allem die Verfügbarkeit der Berufsfahrerinnen und -fahrer sichergestellt sein. Es darf nicht sein, dass ihre Einsatzfähigkeit an behördlichen Auflagen, die im Moment nicht erfüllt werden können, scheitert.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst daher den Entscheid des Bundesamts für Strassen ASTRA von heute zu provisorischen Verlängerungen und Bewilligungen von Ausweisen, die für den gewerblichen Güter- und Personentransport benötigt werden (vgl. Kasten). Das ASTRA ermöglicht es damit, dass Fahrerinnen und Fahrer, die aufgrund der aktuellen Lage nicht rechtzeitig obligatorische Weiterbildungskurse besuchen können, weiterhin im Einsatz für die Versorgung des Landes bleiben dürfen. Damit wird ein dringendes Anliegen der ASTAG innert kürzester Zeit unbürokratisch und sehr wirksam erfüllt. «Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind bestens ausgebildet», sagt ASTAG-Zentralpräsident Adrian Amstutz: «Wir danken dem ASTRA für den raschen und richtigen Entscheid!»
Ausweise im gewerblichen Gütertransport
CZV-Fähigkeitsausweis: Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte benötigen Berufsfahrer einen gültigen CZV-Fähigkeitsausweis. Für eine Verlängerung müssen fünf Weiterbildungstage innerhalb von fünf Jahren absolviert werden. Aufgrund der aktuellen Situation können Fälle eintreten, in denen rechtzeitige Kursbesuche aufgrund von abgesagten Kursen oder aufgrund Selbstisolation / Quarantäne nicht möglich sind.
ADR- Schulungsbescheinigung: Fahrer von Strassenfahrzeugen mit gefährlichen Gütern benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung, die sie nach Absolvierung eines mehrtägigen Basiskurses erhalten. Vor Ablauf dieser Bescheinigung, die eine Gültigkeit von 5 Jahren hat, müssen die Fahrer eine Auffrischungsschulung von zwei Tagen absolvieren. Ansonsten verlieren sie ihre Bewilligung und dürfen keine Transporte mehr ausführen.
Kontakt:
André Kirchhofer
079 659 86 86
Engagiert. Sicher. Ans Ziel. Im Auftrag der Mitglieder setzt sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG für die berechtigten Interessen und Anliegen des Strassentransports und des Transportgewerbes ein.
Nebst dem gewerbsmässigen Gütertransport und dem Werkverkehr zu firmeneigenen Zwecken vertritt die ASTAG auch die Personenbeförderung mit den beiden Fachgruppen Car Tourisme Suisse und taxisuisse.
Als kompetenter Ansprechpartner für Behörden, Mitglieder, Kunden und Partner setzt sich die ASTAG speziell für die Lösung aller Aufgaben im Zusammenhang mit dem motorisierten Nutzfahrzeugverkehr ein (Statuten, Art. 2).
Mit Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit auf Grundlage der freien Marktwirtschaft nimmt sie Einfluss auf Gesetzgebung und die politische Meinungsbildung. Ausserdem engagiert sich die ASTAG in hohem Mass in der beruflichen Grund-, Aus- und Weiterbildung.
Damit sollen auch Nachwuchsförderung und Karriereplanung betrieben sowie die Verkehrssicherheit und das Image der Branche verbessert werden.
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