Stiftung für Konsumentenschutz: Konsumentenschutz prüft Gang vor Bundesgericht

17.12.2019 | von Stiftung für Konsumentenschutz


Stiftung für Konsumentenschutz

17.12.2019, Im Abgasskandal-Prozess gegen Volkswagen und Amag, den der Konsumentenschutz 2017 für rund 6'000 Geschädigte angehoben hat, liegt ein erstinstanzlicher Beschluss vor. Das Handelsgericht Zürich anerkennt darin ausdrücklich die internationale und örtliche Zuständigkeit Schweizer Gerichte im „Diesel-Abgas-Skandal“. Das Handelsgericht Zürich schliesst sich zudem der Ansicht des Konsumentenschutzes an, dass VW und AMAG im „Diesel-Abgas-Skandal“ in der Schweiz eng zusammengewirkt haben. Es tritt auf die Klage dennoch nicht ein, da es dem Konsumentenschutz keine Prozessfähigkeit zugesteht. Der Konsumentenschutz prüft die Weiterziehung an das Bundesgericht.

Am 29. Dezember 2017 reichte der Konsumentenschutz für 6'000 betroffene Autobesitzerinnen und -besitzer in der Schweiz gegen Volkswagen und AMAG eine Schadenersatzklage ein. Das Handelsgericht Zürich beschränkte das Verfahren vorerst auf die Prüfung von Prozessvoraussetzungen. Knapp zwei Jahre später liegt dieser Vorentscheid vor.

Internationale und örtliche Zuständigkeit Schweizer Gerichte anerkannt
Das Handelsgericht anerkennt in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2019 ausdrücklich, dass Schweizer Gerichte für Schadenersatzklage betroffener Fahrzeughalter im „Diesel-Abgas- Skandal“ zuständig sind. Da es sich um einen rein prozessualen Entscheid handelt, werden aber die konkreten Handlungen von VW und AMAG noch nicht beurteilt. Dies ist dem Hauptverfahren vorbehalten.

Fehlende Klagelegitimation
Allerdings hält das Handelsgericht in seinem Entscheid fest, dass es dem Konsumentenschutz an Prozessfähigkeit mangele. Er sei durch seinen Stiftungszweck nicht zu einer derartigen Klage legitimiert. Dem Konsumentenschutz fehle mit anderen Worten die formale Berechtigung, dem Handelsgericht die Frage vorzulegen, ob Volkswagen und Amag Abgasskandal-Betroffene in der Schweiz zu entschädigen haben.

Das Gericht tritt aus diesem Grund auf die Klage nicht ein. Der Konsumentenschutz kann die Begründung des Handelsgerichtes nicht nachvollziehen, weil der explizite Zweck der Stiftung für Konsumentenschutz als grösste Schweizer Konsumentenschutzorganisation gerade die „Wahrung der Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten“ umfasst. Zudem wird dadurch eine effiziente Möglichkeit Ansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern durchzusetzen, behindert. Daher prüft der Konsumentenschutz den Gang vor Bundesgericht.

Wertverlust beträgt durchschnittlich 15% des Neupreises
Um den Profit zu maximieren, manipulierte der Volkswagen-Konzern weltweit Millionen von Abgassystemen. Mit dem Bekanntwerden des Skandals im September 2015 verloren die betroffenen Dieselfahrzeuge auf dem Occasionsmarkt schlagartig an Wert. Einer Studie zufolge betrug der Wertverlust in der Schweiz zeitweise durchschnittlich 24%. Der Konsumentenschutz geht von einem durchschnittlichen Schaden von 15% des Neuwerts der betroffenen Wagen aus.

Lücke im Rechtsstaat: kaum kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz
In der Schweiz können Konsumentinnen und Konsumenten bisher nicht kollektiv gegen einen Anbieter vorgehen, der seine Kunden systematisch geschädigt hat. Es fehlen die prozessrechtlichen Instrumente: Die Kunden können sich nicht organisieren und müssen in riskanten, zeitaufwändigen und teuren Einzelverfahren gegen den Anbieter vorgehen.

Das vorliegende Urteil illustriert die äusserst schwierige Lage, in der sich kollektiv Geschädigte in der Schweiz befinden. Der Konsumentenschutz setzt sich im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung ZPO, die nächstes Jahr im Parlament beraten wird, für die Schaffung von kollektiven Rechtsinstrumenten ein.


Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Sara Stalder, Geschäftsleiterin
078 710 27 13
info@konsumentenschutz.ch

--- ENDE Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Konsumentenschutz prüft Gang vor Bundesgericht ---

Über Stiftung für Konsumentenschutz:
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung