Gegenüber 1990 konnte der Treibhausgas-Ausstoss im Gebäudebereich bereits um 28% gesenkt werden - notabene bei einer gleichzeitigen Zunahme der Bevölkerung um 28% und ebenfalls der Wohnbauten um 33%. Die Gebäude-Eigentümer investieren jährlich über zwölf Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung ihrer Liegenschaften. Dadurch konnte der Gebäudebereich bisher am stärksten zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen. Dennoch hat sich der Ständerat an seiner Sitzung vom 23. September 2019 für einen CO2- Grenzwert von 20 kgCO2/m2 für Gebäude ab dem Jahr 2023 ausgesprochen. Dies ungeachtet der bisherigen Erfolge im Gebäudebereich und unabhängig von weiteren Zielwerten, die es ebenfalls zu erreichen gilt.
Ein CO2-Ausstoss-Grenzwert von 20 kgCO2/m2 entspricht bei einem Einfamilienhaus in etwa der Energieeffizienzklasse C. Aktuell befinden sich 80% der Bauten in den darüber liegenden Energieeffizienzklassen D bis G. Für diese Bauten bedeutet der Beschluss des Ständerats bei einem Heizungsersatz in Zukunft den Wechsel auf nicht-fossile Energien bei verdoppelten Investitionskosten oder alternativ eine Gebäudehüllensanierung. Eine solche dürfte mit mindestens 100'000 bis 150'000 Franken zu Buche schlagen. Wird der Grenzwert innert weiteren zehn Jahren dann gar noch halbiert, führt dies ab dem Jahr 2033 zu Kosten bei einem Heizungsersatz von mehr als 180'000 Franken, da ein Heizungsersatz ohne gleichzeitige Sanierung der Gebäudehülle gar nicht mehr möglich sein wird. Bei Mehrfamilienhäusern werden diese Kosten entsprechend höher ausfallen, was die Wohnkosten von Stockwerkeigentümern und Mietern erhöht.
Nebst den massiv hohen Kosten dürfte der beschlossene Grenzwert dazu führen, dass vermehrt Wärmepumpen in schlecht gedämmte Gebäude eingebaut werden. Das wiederum lässt den Strombedarf im Winter signifikant ansteigen. Dieser Energiebedarf wird unvermeidlich mit CO2 belastetem Strom aus dem Ausland gedeckt werden müssen.
Der HEV Schweiz erinnert daran, dass die Gesetzgebungshoheit im Energiebereich bei den Kantonen liegt. Folgerichtig müssen die Kantone auch die Umsetzung definieren können. Die im Ständeratsbeschluss formulierte Freiwilligkeit der Kantone ist eine Farce, da diese immer von der zwingenden Wirkung des Bundesbeschlusses überlagert wird.
Mittels den bereits früher beschlossenen Normen wird das von den Energiedirektoren anvisierte Ziel einer Absenkung der CO2-Emmissionen im Gebäudebereich um 85% bis 2050 erreicht werden können. Der von den Kantonen bisher eingeschlagene Pfad ist sowohl umsetzungstechnisch als auch aus finanzieller Sicht für Eigentümer und Mieter tragbar.
Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird, denn die mit dem gestrigen Beschluss des Ständerates verbundene Belastung ist für die Schweizer Wohnbevölkerung untragbar.
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