Eidgenössische Zollverwaltung EZV: Bundesrat verabschiedet Bericht zum grenzüberschreitenden Online-Handel

05.09.2019 | von Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


05.09.2019, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2019 einen Bericht verabschiedet, in dem er verschiedene Massnahmen beurteilt, mit welchen den Herausforderungen bei der Verzollung im grenzüberschreitenden Online-Handel begegnet werden soll. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, verschiedene dieser Massnahmen umzusetzen.


Mit dem Postulat Moser 17.4228 «Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler» wird der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten, wie die Falschdeklarationen von Sendungen internationaler Versandhändler bekämpft werden können. In seinem Bericht beurteilt der Bundesrat elf verschiedene Massnahmen dazu. Er hat das EFD beauftragt, deren sieben umzusetzen.

Im Rahmen der Umsetzung des Transformationsprogramms DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) ist eine automatisierte und intelligente Risikoanalyse zu schaffen; zudem soll der Vollzug der sogenannten nichtzollrechtlichen Erlasse verbessert bzw. effizienter gestaltet werden.

Dadurch freigespielte Ressourcen können für verstärkte Kontrollen eingesetzt werden. Ausserdem ist zu prüfen, ob der Einsatz von hochtechnisierten Röntgenanlagen und weiteren technischen Geräten für das standardmässige Scannen von Paketen möglich ist. Des Weiteren ist die elektronische Vorausanmeldung im Postverkehr zusammen mit der EU fristgerecht einzuführen.

Zudem sollen betroffene Online-Händler und E-Commerce-Plattformen durch Vereinbarungen in die Pflicht genommen werden. In Zusammenarbeit mit den ausländischen Zollverwaltungen sollen schliesslich die Einhaltung der Vorschriften und der Informationsaustausch gefördert werden.


Medienkontakt:
David Marquis
Tel. 058 462 67 43
medien@ezv.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Eidgenössische Zollverwaltung EZV: Bundesrat verabschiedet Bericht zum grenzüberschreitenden Online-Handel ---

Über Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:

Die Schweiz erwirtschaftet jeden zweiten Franken im Ausland. Dies kann sie nur, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr reibungslos läuft. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir Ihren Grenzübertritt möglichst erleichtern.

Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.

Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.

Quelle: BAZG


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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