Schweizer Milchproduzenten stärken dem Bauernverband den Rücken

09.12.2016 | von Schweizer Milchproduzenten SMP Genossenschaft

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


09.12.2016, Der Vorstand der Schweizer Milchproduzenten SMP hat an der Vorstandssitzung vom 7.12.2016 in Bern beschlossen, sowohl die Initiative für Ernährungssicherheit wie auch den direkten Gegenvorschlag im Sinne des Vorstandes des Schweizer Bauernverbandes (SBV) einstimmig zu unterstützen. Die SMP bekräftigt in ihrer Stellungnahme für die Nachfolgelösung des Schoggigesetzes unverändert, eine allgemeine Milchzulage von 4 Rappen je Kilogramm Verkehrsmilch gesetzlich zu verankern und den Prozess des Veredelungsverkehrs weiterhin transparent zu gestalten.


Der Vorstand der Schweizer Milchproduzenten ist überzeugt, dass nur mit einem geschlossenen Auftritt, welcher mit weiteren Akteuren abgestimmt ist, die Ziele der Schweizer Land- und Milchwirtschaft erreicht werden können. Aus diesem Grund wurden die folgenden Entscheide gefällt.

Initiative für Ernährungssicherheit und direkter Gegenvorschlag werden unterstützt
Für den SMP-Vorstand ist es zentral, dass in der Agrarpolitik auch in Zukunft der Fokus auf einer produzierenden Landwirtschaft liegt. Dabei soll insbesondere der standortgerechten Produktion Rechnung getragen werden. Aus diesem Grund stellt sich der SMP-Vorstand geschlossen hinter die Strategie des Bauernverbandes, zurzeit sowohl die Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Nach der parlamentarischen Behandlung wird weiter Bilanz gezogen.

4 Rappen ins Gesetz und Veredelungsverkehr weiterhin transparent regeln
Der Vorstand der SMP hat entschieden, in der Stellungnahme zur staatlichen Nachfolgelösung zum „Schoggigesetz“ die zentralen Forderungen aufrecht zu erhalten:

Die Umlagerung der finanziellen Mittel in Form einer neuen Milchzulage direkt zu den Milchproduzenten wird einstimmig unterstützt. Die Umsetzung des WTO-Beschlusses darf aber nicht als eine „Sparübung“ missbraucht werden. Aus diesem Grund braucht es vier gesetzlich verankerte Rappen für die neue Milchzulage.

Im Prozess des Veredelungsverkehrs darf es zudem unter keinen Umständen zu einem weiteren Abbau des Grenzschutzes kommen. Die Betroffenen müssen bei Anträgen für einen Veredelungsverkehr unbedingt auch in Zukunft konsultiert werden. Ein beschleunigtes Verfahren ist aber durchaus denkbar.


Medienkontakt:
Hanspeter Kern
Präsident SMP
079 418 52 16

--- ENDE Pressemitteilung Schweizer Milchproduzenten stärken dem Bauernverband den Rücken ---

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