Wer darf die Limmattalbahn betreiben?

23.11.2015 | von Kantonale Verwaltung Zürich

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


23.11.2015, Nach der gewonnen Abstimmung von gestern werden die Bestellerkantone Zürich und Aargau nun einen Betreiber bestimmen. Der Entscheid soll schon in den nächsten Wochen fallen, schreibt der Landbote.



Bild: limmattalbahn.ch


Nun erhält das Limmattal also gegen seinen Willen eine neue ÖV-Anbindung. Schon bald soll der Betreiber gewählt werden: Interesse bekundeten die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ), die BDWM Transport AG und die Sihltal-Zürich- Uetliberg-Bahn (SZU), schreibt heute der Landbote.

Parallel zur Entscheidung beim Betreiber läuft die Ausschreibung für die Unternehmer, etwa die Baufirmen oder Lieferanten. Zudem würden im nächsten Jahr die Bauphasen geplant und Verkehrskonzepte für die Durchführung der ersten Etappe von Zürich-Altstetten nach Schlieren erstellt. Ebenfalls 2016 erfolge die Ausführungsprojektierung der ersten Etappe. Die Baubewilligung des Bundes werde im kommenden Sommer erwartet, führt der "Landbote" aus.

2017 soll die eigentliche Realisierungsphase beginnen. Der Baustart für die erste Etappe wird auf das zweite Quartal 2017 datiert. Grössere Baustellen werden der Farbhof und der Stadtplatz Schlieren sein. Über den genauen Bauablauf will die Limmattalbahn AG im nächsten Frühling informieren. Anfang 2019 soll die erste Etappe in Betrieb gehen. Danach wird die zweite Etappe von Schlieren-Geissweid bis Killwangen angegangen; deren Planung beginnt aber bereits 2017 mit der Ausführungsprojektierung. 2022 soll die Limmattalbahn auf der ganzen Strecke verkehren.


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--- ENDE Pressemitteilung Wer darf die Limmattalbahn betreiben? ---

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Der Kanton Zürich trägt den Namen der Stadt Zürich, aus deren Herrschaftsgebiet er 1803 entstanden ist. Die Stadtrepublik Zürich übte bis 1798 die Landeshoheit über den grössten Teil des heutigen Kantonsgebiets aus, das sie durch Kauf, Verpfändung oder militärische Eroberung erworben hatte. Obschon die Stadt die Regierung und Verwaltung der verschiedenen territorialen Einheiten übernahm, gab es keine einheitliche Staatsgewalt im modernen staatsrechtlichen Sinn.

Die Stadt hatte zwar seit 1336 mit der Brunschen Zunftverfassung eine Art schriftliches Grundgesetz, das in so genannten geschworenen Briefen niedergelegt war, für die Landschaft hatte diese aber keine Gültigkeit. Dort galten in den Land- und Obervogteien bis 1798 unterschiedliche Satzungen, Privilegien und mittelalterliche Sonderrechte, die einzelnen Körperschaften, Landschaften, Privatpersonen usw. im Lauf der Zeit von den Inhabern der Herrschaftsgewalt wie den deutschen Königen, den Grafen von Kyburg, Habsburg, Toggenburg etc. gewährt worden waren. Von einem Kanton Zürich im modernen Sinn kann also erst seit der Mediationsverfassung von 1803 die Rede sein.

Zürich ist die Region für Freizeit und Vergnügen. Sanfte Hügel, ruhige Wälder, saubere Seen und Flüsse, malerische Dörfer - das alles einen Steinwurf von den Alpen entfernt. Zürich ist der ideale Ausgangspunkt für abwechslungsreiche Ausflüge.

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