Swisscom zieht Entscheid der Wettbewerbskommission weiter

19.11.2015 | von Swisscom AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


19.11.2015, Die WeKo kommt in ihrer Untersuchung zum Schluss, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen. Anderen Anbietern soll es wegen überhöhter Vorleistungspreise nicht möglich gewesen sein, der Post ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen. Zudem sei der Offertpreis von Swisscom unangemessen gewesen. Swisscom bestreitet diese Vorwürfe und wird die Verfügung und die Busse von CHF 7,9 Mio. beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.


„Wir sind überzeugt, dass wir uns korrekt verhalten haben“, sagt der CEO von Swisscom, Urs Schaeppi. „Wir legen grossen Wert auf die Einhaltung des Kartellgesetzes.“ Bei der Berechnung der Offerten für Endkunden berücksichtigt Swisscom die Kosten, die andere Anbieter haben. Die anderen Anbieter können teilweise eigene Infrastrukturen einsetzen und zudem gemäss dem Fernmeldegesetz regulierte Leistungen von Swisscom zu kostenorientierten Preisen sowie kommerzielle Vorleistungen beziehen. Swisscom ist aber nicht verpflichtet, die kommerziellen Vorleistungen zu kostenorientierten Preisen abzugeben.

Ausschreibung geht auf das Jahr 2008 zurück
Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindung ihrer Standorte neu ausgeschrieben. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, upc cablecom und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Im Januar 2009 erteilte sie der Offerte von Swisscom den Zuschlag. Sunrise reagierte mit einer Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde gegen Swisscom. Sie machte geltend, sie hätte für die benötigten Vorleistungen einen Preis zahlen müssen, der höher gewesen sei als die Offerte von Swisscom für die Post. Die überhöhten Vorleistungspreise seien der Grund, dass sie der Post kein konkurrenzfähiges Angebot machen konnte. Swisscom habe eine Kosten-Preis-Schere praktiziert und damit gegen das Kartellgesetz verstossen.

Swisscom weist Vorwürfe zurück

Bereits im Sommer 2009 zeigte Swisscom gegenüber der Weko auf, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Eigen- und Vorleistungen sinnvoll eingesetzt hätte. Konkurrenten, die für den Auftrag der Post mangels eigener Infrastrukturen (z.B. Kabelnetze, eigene Glasfasern) ausschliesslich kommerzielle Vorleistungen hätten verwenden können, wurden von der Post nicht zur Abgabe eines Angebots eingeladen; Swisscom konnte solche Konkurrenten daher in der Ausschreibung auch nicht behindern. Nicht nachvollziehbar ist auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post: Diese hat in den Verhandlungen grosse Preisnachlässe ausgehandelt. Swisscom musste den Forderungen der Post nachgeben, um sie als wichtige Kundin nicht zu verlieren. Die Offerte von Swisscom hatte den tiefsten Preis. Sie war daher marktkonform.

Aus Sicht von Swisscom sind die Missbrauchsvorwürfe nicht gerechtfertigt. Daher wird Swisscom die Verfügung und die Busse beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.


Medienkontakt:
Swisscom AG Media Relations 3050 Bern media@swisscom.com

--- ENDE Pressemitteilung Swisscom zieht Entscheid der Wettbewerbskommission weiter ---

Über Swisscom AG:

Als Pionierin treibt Swisscom Innovationen voran und prägt den digitalen Fortschritt unseres Landes. Mit einfachen und sicheren Lösungen befähigt Swisscom alle Menschen in der Schweiz, die Chancen der vernetzten Welt zu entdecken und einfach zu nutzen.

Als Schweizer Nummer 1 für Kommunikation, IT und Unterhaltung gestalten wir die Zukunft. Swisscom ist eines der innovativsten und nachhaltigsten Unternehmen der Schweiz. Gesamthaft arbeiten über 19 000 Mitarbeitende für Swisscom. In Italien ist die Swisscom Tochtergesellschaft Fastweb tätig.

Swisscom bietet mit dem besten Mobilnetz und grössten Glasfasernetz höchste Bandbreiten für die ganze Schweiz. Das Swisscom Netz ist nicht nur schnell, nachhaltig und sicher, sondern bereit für die Zukunft.



Weitere Informationen und Links:




Help.ch

Ein Angebot von HELP.ch


Swiss-Press.com ist ein Angebot von www.help.ch und die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen aus der Schweiz. HELP.ch sorgt für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.

Medienpräsenz mit «Aktuelle News»: Nutzen Sie das Netzwerk von «Aktuelle News», um Ihre Presse- und Medienmitteilungen, Events und Unternehmensnews gezielt zu verbreiten.

Ihre Inhalte werden über News-Sites, Google, Social Media und Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Netzwerk gehören führende Presseportale wie Aktuellenews.ch, News.help.ch, Swiss-Press.com und Tagesthemen.ch, Eventportale wie Eventkalender.ch und Swisskalender.ch sowie Online-TV-Plattformen wie Aktuellenews.tv und Handelsregister.tv. Insgesamt stehen über 30 Publikationskanäle zur Verfügung, um Ihre Mitteilungen optimal zu platzieren.