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Trotz Weko - Entscheid: Weiterhin Kartenzuschläge

16.09.2015 | von Comparis.ch AG


Comparis.ch AG

16.09.2015, Viele Online-Shops und Reiseunternehmen erheben seit Jahren eine Gebühr für Einkäufe mit Kreditkarte. Ein Entscheid der Wettbewerbskommission führt nun dazu, dass viele Konsumenten der Meinung sind, solche Zuschläge seien verboten. Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat recherchiert, welche Anbieter heute noch Zuschläge bei Kreditkartenzahlungen verrechnen.

Zürich, 16. September 2015 - Kreditkarten-Zuschläge sind in einigen Branchen weit verbreitet: Wer zum Beispiel online einen Fernseher für 1000 Franken bestellt und mit Kreditkarte bezahlt, gibt 1020 Franken aus. Der Händler schlägt auf die Rechnung noch eine Kreditkarten-Gebühr von in diesem Fall 2 Prozent - hier also 20 Franken. Würde der Konsument oder die Konsumentin den Kaufpreis via Bank überweisen oder beim Abholen mit Maestro-Karte bezahlen, würde er tatsächlich nur 1000 Franken für das TV-Gerät bezahlen.

Die Wettbewerbskommission (Weko) erlaubt auf den 1. August 2015, dass Kreditkarten-Anbieter den Händlern Zuschläge für das Bezahlen mit Kreditkarte verbieten können. Viele Konsumenten denken deshalb, Kreditkarten-Zuschläge seien neuerdings verboten und kämen nicht mehr vor.

Eine aktuelle Erhebung von comparis.ch zeigt, dass Zuschläge für die Bezahlung mit Kreditkarte auch im September 2015 noch weit verbreitet sind. Wie die Erhebung zeigt, gibt es die Zuschläge vor allem für Reisen und bei Online-Shops für Elektronik (siehe Tabelle). Bekannte Anbieter, die einen solchen Zuschlag verrechnen, sind zum Beispiel Kuoni, Hotelplan, Swiss oder Digitec.



Warum werden trotz der Weko-Entscheidung immer noch Zuschläge verrechnet? Händler und Kreditkarten-Anbieter sind unterschiedlicher Meinung. Die Weko hat den Zuschlag für Zahlungen mit Kreditkarten nicht verboten. Sie toleriert in Zukunft, wenn die Kreditkarten-Anbieter – die sogenannten Acquirer – in den Verträgen den Händlern verbieten, einen Zuschlag für das Bezahlen mit Kreditkarte zu erheben. Anders als in der Vergangenheit, als die Weko eine solche Klausel verboten hatte. «Es ist ein Machtkampf zwischen den Händlern und den Acquirern», erklärt Marc Parmentier, Bankenexperte von comparis.ch das Hin und Her um die Zuschläge bei Kreditkartenzahlungen. "Es ist kein Wunder, dass die Konsumenten dadurch verunsichert sind".

Händler: Verträge erlauben Zuschläge
Die Händler haben kein grosses Interesse daran, die Kosten, die bei Kreditkartenzahlungen anfallen, selbst zu übernehmen, da dadurch ihre Marge kleiner wird. comparis.ch hat bei verschiedenen Händlern nachgefragt, warum sie noch Zuschläge bei Zahlungen mit Kreditkarten erheben. Die Händler betonen, dass sie laufende Verträge mit den sogenannten Acquirern haben, die Zuschläge für Zahlungen mit Kreditkarten nicht verbieten würden. Die Verträge würden damit weiterhin gelten. Nach Ansicht der Händler müssen die Acquirer zuerst die Verträge anpassen. Eine Klausel, dass Zuschläge verboten sind, ist zulässig. Aber dies müssen die Vertragspartner zuerst miteinander aushandeln.

Acquirer: Kreditkarte soll nicht teurer sein
Die Acquirer machen sich zwar dafür stark, dass Kreditkarten als Zahlungsmittel für die Kunden nicht teurer sein sollen als andere Zahlungsmittel, auf die Transaktions-Gebühren wollen sie aber nicht verzichten. Je häufiger die Kreditkarte eingesetzt wird, desto höher ihre Einnahmen. Anders als die Händler sind die Acquirer der Ansicht, dass die Zuschläge nicht mehr erlaubt sind, weil das Verbot der Nichtdiskriminierungsklausel aufgehoben wurde. Die übergeordneten weltweit gültigen Richtlinien von Mastercard und Visa Europa verbieten solche Zuschläge, ausser sie verstossen gegen nationale Vorschriften. Ein Schweizer Acquirer betont gegenüber comparis.ch, seine AGB beinhalten ein Weisungsrecht. Damit sei gewährleistet, dass das Verbot rechtsverbindlich umgesetzt werden kann.

Zuschläge oder höhere Preise
Kreditkarten-Zuschläge sind nicht kundenfreundlich - zumindest auf den ersten Blick. Insbesondere bei hohen Einkäufen sind die Gebühren für die Händler bei Bezahlungen mit Kreditkarte sehr hoch, während Händler für Alternativen wie eine Banküberweisung oder die Bezahlung mit Maestro-Karte keine oder sehr geringe Gebühren bezahlen. Händler, die keine Kreditkarten- Zuschläge verrechnen, überwälzen die Kreditkarten-Gebühren auf alle Kunden, indem sie die Gebühren in die Verkaufspreise einrechnen. Somit tragen alle Kunden, egal wie sie bezahlen, die Kreditkartengebühren mit.

«Im Sinne der Konsumenten, die auf der Suche nach dem günstigsten Preis sind, sind Kreditkarten-Zuschläge gar nicht so schlecht», sagt Marc Parmentier, ¨ Bankenexperte bei comparis.ch dazu. «Der Kunde übernimmt mit dem Zuschlag die für dieses Zahlungsmittel anfallenden Gebühren selbst. Damit müssen nicht die Kunden, die mit günstigeren Zahlungsmitteln bezahlen, die Kreditkarten-Kunden subventionieren», erklärt Bankenexperte Parmentier.


Medienkontakt:
Marc Parmentier Banken-Experte Telefon: 044 360 34 00 E-Mail: media@comparis.ch www.comparis.ch

--- ENDE Pressemitteilung Trotz Weko - Entscheid: Weiterhin Kartenzuschläge ---

Über Comparis.ch AG:
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Dank umfassender Vergleiche und Bewertungen bringt das Unternehmen Transparenz in den Markt. Dadurch stärkt comparis.ch die Entscheidungskompetenz der Konsumenten.

Gegründet 1996 vom Ökonomen Richard Eisler.


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