Logoregister

Implenia verschärft Abwehrdispositiv

08.06.2007 | von Implenia Schweiz AG


Implenia Schweiz AG

08.06.2007, Zürich, 8. Juni 2007 Der Verwaltungsrat der Implenia AG, des marktführenden Bau¬unternehmens und Baudienstleisters der Schweiz, hat sein Abwehrdispositiv zum Schutz der Gesellschaft vor unerwünschten Übernahmen verschärft. Wie er in einem Aktionärsbrief schreibt, ist er entschlossen, die Interessen aller Aktionäre zu schützen. Er wendet sich da¬mit gegen die Pläne des neuen Grossaktionärs, des britischen Hedge Fund Laxey Partners, Implenia eine Strategieänderung aufzuzwingen und dadurch die eigenen Sonderinteressen durchzudrücken. Um eine solche Einflussnahme zu verhindern, hat der Verwaltungsrat prä¬zisiert, welche Auflagen ein Grossaktionär zu erfüllen hat, um im Falle einer Übernahme ins Aktienregister eingetragen zu werden und damit auch seine Stimmkraft ausüben zu können.

Grundsätzlich wird ein ausländischer Grossaktionär nicht eingetragen, da in einem solchen Fall aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das Immobilien-Entwicklungsgeschäft von Implenia akut gefährdet wäre. Von diesem Grundsatz wird der Verwaltungsrat nur abweichen, wenn der bezahlte bzw. den übrigen Aktionären gebotene Preis durch eine unabhängige Fairness Opinion als adäquat bezeichnet wird, und zwar unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Wertes des Immo¬bilien-Projektentwicklungsgeschäftes. Das heisst, dass alle Aktionäre für die Einbussen, die Implenia im Immobilienentwicklungs¬geschäft wegen der Eintragung eines ausländischen Grossaktionärs allenfalls erleiden würde, entschädigt werden. Zudem verlangt der Verwaltungsrat, dass gegebenenfalls allen Aktionä¬ren derselbe Preis geboten wird, d. h. dass keine Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen darf.

Mit diesen Beschlüssen will er die Gleichbehandlung aller Aktionäre sicherstel¬len. Zugleich bekräftigt der Verwaltungsrat seine Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unter¬nehmen am besten und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren kann. Er wird von den gefassten Beschlüssen bezüglich Eintragung eines wesentlichen ausländischen Aktio¬närs deshalb nur dann abweichen, wenn eine Generalversammlung von Implenia be¬schliesst, das statutarische Abwehrdispositiv aufzuheben.

Wie der Verwaltungsrat in seinem Schreiben an die Aktionäre weiter ausführt, wird das zu¬künftige Wachstum von Implenia vor allem vom Immobiliengeschäft in der Schweiz sowie von der Internationalisierung des Geschäftes getrieben. Zur Optimierung der Chancen und Risiken will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik wachsen. Im Vorder¬grund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie Public Private Partnerships, also die Reali¬sierung von Bauten zusammen mit der öffentlichen Hand.

Herr Aloys Hirzel Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten Telefon +41 43 344 42 42 Fax +41 43 344 42 40

Branche: Baustoffe ISIN: CH0023868554 WKN: 2386855 Index: SPI, SSCI, SPIEX Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel

--- ENDE Pressemitteilung Implenia verschärft Abwehrdispositiv ---

Über Implenia Schweiz AG:
Implenia ist das führende Bau- und Immobiliendienstleistungsunternehmen der Schweiz mit bedeutenden Aktivitäten im Hoch- und Tiefbau in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich sowie einer starken Stellung im Infrastruktursektor aller Heimmärkte: Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden und Norwegen. In der Schweiz und in Deutschland ist Implenia zudem erfolgreich als Immobilien-Entwickler tätig.

Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.

In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung