08.06.2007
| von Implenia Schweiz AG
Lesedauer: 3 Minuten
08.06.2007, Zürich, 8. Juni 2007 Der Verwaltungsrat der Implenia AG, des marktführenden
Bau¬unternehmens und Baudienstleisters der Schweiz, hat sein Abwehrdispositiv zum Schutz
der Gesellschaft vor unerwünschten Übernahmen verschärft. Wie er in einem Aktionärsbrief
schreibt, ist er entschlossen, die Interessen aller Aktionäre zu schützen. Er wendet
sich da¬mit gegen die Pläne des neuen Grossaktionärs, des britischen Hedge Fund Laxey
Partners, Implenia eine Strategieänderung aufzuzwingen und dadurch die eigenen
Sonderinteressen durchzudrücken. Um eine solche Einflussnahme zu verhindern, hat der
Verwaltungsrat prä¬zisiert, welche Auflagen ein Grossaktionär zu erfüllen hat, um im
Falle einer Übernahme ins Aktienregister eingetragen zu werden und damit auch seine
Stimmkraft ausüben zu können.
Grundsätzlich wird ein ausländischer Grossaktionär nicht eingetragen, da in einem solchen Fall aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das Immobilien-Entwicklungsgeschäft von Implenia akut gefährdet wäre. Von diesem Grundsatz wird der Verwaltungsrat nur abweichen, wenn der bezahlte bzw. den übrigen Aktionären gebotene Preis durch eine unabhängige Fairness Opinion als adäquat bezeichnet wird, und zwar unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Wertes des Immo¬bilien-Projektentwicklungsgeschäftes. Das heisst, dass alle Aktionäre für die Einbussen, die Implenia im Immobilienentwicklungs¬geschäft wegen der Eintragung eines ausländischen Grossaktionärs allenfalls erleiden würde, entschädigt werden. Zudem verlangt der Verwaltungsrat, dass gegebenenfalls allen Aktionä¬ren derselbe Preis geboten wird, d. h. dass keine Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen darf.
Mit diesen Beschlüssen will er die Gleichbehandlung aller Aktionäre sicherstel¬len. Zugleich bekräftigt der Verwaltungsrat seine Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unter¬nehmen am besten und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren kann. Er wird von den gefassten Beschlüssen bezüglich Eintragung eines wesentlichen ausländischen Aktio¬närs deshalb nur dann abweichen, wenn eine Generalversammlung von Implenia be¬schliesst, das statutarische Abwehrdispositiv aufzuheben.
Wie der Verwaltungsrat in seinem Schreiben an die Aktionäre weiter ausführt, wird das zu¬künftige Wachstum von Implenia vor allem vom Immobiliengeschäft in der Schweiz sowie von der Internationalisierung des Geschäftes getrieben. Zur Optimierung der Chancen und Risiken will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik wachsen. Im Vorder¬grund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie Public Private Partnerships, also die Reali¬sierung von Bauten zusammen mit der öffentlichen Hand.
Herr Aloys Hirzel Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten Telefon +41 43 344 42 42 Fax +41 43 344 42 40
Branche: Baustoffe ISIN: CH0023868554 WKN: 2386855 Index: SPI, SSCI, SPIEX Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel
--- ENDE Pressemitteilung Implenia verschärft Abwehrdispositiv ---
Über Implenia Schweiz AG:
Implenia ist das führende Bau- und Immobiliendienstleistungsunternehmen der Schweiz mit bedeutenden Aktivitäten im Hoch- und Tiefbau in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich sowie einer starken Stellung im Infrastruktursektor aller Heimmärkte: Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden und Norwegen. In der Schweiz und in Deutschland ist Implenia zudem erfolgreich als Immobilien- Entwickler tätig.
Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.
Weitere Informationen und Links: