Star TV zum Bundesgerichtsentscheid

01.06.2007 | von Star TV AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


01.06.2007, Schlieren, Star TV nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die strenge Auffassung der UBI teilt, wonach die geprüften Werbespots in ihrer konkreten Form das rundfunkrechtliche Sittlichkeitsgebot tangierten. Nicht gefolgt ist das Bundesgericht dem UBI jedoch in der Auffassung, jede Werbung für Adult-Dienstleistungen via MMS sei grundsätzlich unzulässig, weil portable Kommunikation in erster Linie ein jugendliches Publikum anspreche. Das Bundesgericht stellte vielmehr klar, dass TV-Werbung für entsprechende MMS nicht grundsätzlich verboten ist. Für die Einhaltung des Jugendschutzes beim Herunterladen der beworbenen Sequenzen - so das Bundesgericht - sei nicht der Programmveranstalter, sondern der Anbieter verantwortlich. Dessen ungeachtet hat Star TV die Sendung "Lover's TV" bereits seit Längerem abgesetzt.


Star TV ist via Kabelnetz in der deutschen Schweiz in über 80% aller Haushaltungen zu empfangen und vom Kabelnetzbetreiber in der Regel zwischen dem 4. und 8. Sendeplatz programmiert.

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--- ENDE Pressemitteilung Star TV zum Bundesgerichtsentscheid ---

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STAR TV wurde im Sommer 1995 als erster nationaler Privatsender der Schweiz gestartet und ist der Zielgruppensender für Film, Lifestyle und Entertainment. STAR TV ist via Kabelnetz in der deutschen Schweiz in über 80% aller Haushaltungen zu empfangen und vom Kabelnetzbetreiber in der Regel zwischen dem 4. und 8. Sendeplatz programmiert.



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