Kaba AG: Wichtiger Schritt zur Beilegung der Sammelklage aus dem Jahr 2010 in den USA

25.11.2014 | von dormakaba Schweiz AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


25.11.2014, Vorantrag zur Beilegung der Klage vom zuständigen Gericht angenommen, definitive Genehmigung auf Ende Geschäftsjahr 2014/2015 erwartet. Rückstellungen seitens Kaba decken die Aufwendungen


Auf dem Weg zur Beilegung der Ende 2010 in den USA eingereichten Sammelklage ist ein wichtiger Schritt erreicht. In der Klage wurden Mängel bei spezifischen Modellen der mechanischen Drucktasten-schlösser Simplex, die von einer amerikanischen Tochtergesellschaft der Kaba Gruppe hergestellt werden, und irreführende Werbung geltend gemacht. Kaba hat die Vorwürfe stets bestritten.

Vertreter der Kläger und der Kaba Gruppe haben im Sinne eines Vergleiches einen Vorantrag zur Beilegung der Klage beim zuständigen Gericht in Cleveland (Ohio) eingereicht. Dieses hat den Vorantrag angenommen. Die Abschlussanhörung ist vor Ende des Geschäftsjahrs 2014/2015 angesetzt.

Die Einigung sieht nicht-monetäre Leistungen seitens Kaba vor. Diese Leistungen inklusive der Rechtskosten sind durch Rückstellungen aus dem Geschäftsjahr 2010/2011 gedeckt.


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Kaba AG Marketing CH 8620 Wetzikon Tel. +41 0848 85 86 87 E-Mail: marketing.ch@kaba.com

--- ENDE Pressemitteilung Kaba AG: Wichtiger Schritt zur Beilegung der Sammelklage aus dem Jahr 2010 in den USA ---

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