Swisscable begrüsst neues Radio- und TV-Gesetz

09.03.2007 | von Medgate AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


09.03.2007, Bern, Swisscable - der Verband der Kabel-TV-Unternehmen - begrüsst das neue Radio- und TV-Gesetz und die entsprechende Verordnung: Erstens herrscht nun endlich Klarheit darüber, wie viele analoge und digitale Sender in Zukunft maximal verbreitet werden müssen (Must-Carry). Und zweitens anerkennt die Verordnung, dass Settop-Boxen integrale Bestandteile der Netze sind.


Nach den hitzigen Diskussionen der letzten Monate atmen die Kabel-TV-Unternehmen auf: Endlich ist der Inhalt der neuen Radio- und TV-Verordnung bekannt. "Endlich haben wir Planungssicherheit. Nun können wir den Übergang zum digitalen Fernsehen mit klaren Rahmenbedingungen weiter vorantreiben", kommentiert Swisscable-Präsident Hajo Leutenegger die neue Verordnung. Er spricht dabei vor allem die Regelung zu den Must-Carry-Sendern und zum Einsatz von Settop-Boxen an.

Maximal 25 analoge Must-Carry-Sender

Um was geht es genau? Die neue Verordnung legt die Höchstzahl der analogen und digitalen Sender fest, welche die Kabel-TV-Unternehmen verbreiten müssen (Must-Carry). Must-Carry-Sender müssen einen Beitrag zur Bildung, kulturellen Entfaltung und freien Meinungsbildung leisten und werden von den Kabel-TV-Unternehmen bereits heute unentgeltlich weiterverbreitet. Umstritten war in den letzten Monaten, welche analogen Sender die gesetzlichen Kriterien für Must-Carry erfüllen. So hat zum Beispiel Bundesrat Leuenberger nach Intervention des italienischen Vizeaussenministers RAI Uno als Must-Carry definiert. Dass die maximale Anzahl der analogen Must-Carry-Sender nun auf 25 Sender und digital auf 30 festgelegt worden ist, nimmt Swisscable zur Kenntnis. "Entscheidend ist für uns, dass wir wissen, mit was wir rechnen können, bis der Übergang zu Digital-TV abgeschlossen ist", kommentiert Leutenegger. Im Übrigen seien die Kabel-TV-Unternehmen die einzigen, die noch analoge TV-Programme verbreiten müssten. Alle anderen Anbieter inklusive Bluewin TV würden nur digital verbreiten. "Hier herrschen im Wettbewerb ungleiche Spiesse."

Settop-Box gehört zum Kabelnetz

Zufrieden ist Swisscable mit dem Entscheid, dass die Kabel-TV-Unternehmen auch in Zukunft definieren dürfen, welches Empfangsgerät für digitales Fernsehen - Settop-Box genannt - von den Kunden eingesetzt werden soll. "Dieser Entscheid ist nicht gegen, sondern für die Kunden", erklärt Leutenegger. "Die Kopfstation auf Seiten des Kabel-TV-Anbieters und die Settop-Box auf Kundenseite gehören wie zwei Puzzle-Teile zusammen. Nur wenn die Puzzle-Teile genau zusammenpassen, können die Qualität der Verbreitung und Zusatzfunktionalitäten wie zum Beispiel elektronische Programmführer vollumfänglich gewährleistet werden." Und was sagt Swisscable zum Vorwurf, dass die Kabel-TV-Unternehmen ihre Kunden mit dieser Settop-Box-Politik in unzulässiger Weise an sich binden? "Davon kann keine Rede sein. In der Schweiz spielt der Markt: TV-Konsumenten haben die Wahl zwischen Kabel-TV, Satelliten-TV, terrestrischem TV, Bluewin TV und Internet-TV." Ganz abgesehen davon, könne Bluewin TV auch nur mit einer ganz spezifischen (proprietären) Settop-Box genutzt werden, was niemanden zu stören scheine.

Swisscable

Swisscable ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kabel-TV-Unternehmen. Ihm sind 250 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2,8 Millionen Haushalte und über 5 Millionen Menschen mit Radio und TV bedienen. Die meisten dieser Kabel-TV-Unternehmen bieten ihren Kunden auch Internetzugang und Telefonie an.


Medienkontakt:
Claudia Bolla-Vincenz Geschäftsführerin Tel.: +41/31/328'27'28 Mobile: +41/79/301'59'25 E-Mail: info@swisscable.ch

--- ENDE Pressemitteilung Swisscable begrüsst neues Radio- und TV-Gesetz ---

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