Schweizerische Bundesbehörden: Evaluation des BGÖ hinsichtlich Umsetzung und Wirkung

14.04.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

14.04.2014, Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) soll hinsichtlich seiner Umsetzung und Wirkung evaluiert werden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dazu das Büro Vatter, Politikforschung und -beratung, beauftragt. Die Überprüfungsergebnisse werden Ende 2014 erwartet.

Im Jahr 2006 hat die Bundesverwaltung mit dem Inkrafttreten des BGÖ den Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungsgrundsatz zum sogenannten Öffentlichkeitsprinzip vollzogen. Dies bedeutet, dass der Bund die Dokumente seiner Verwaltung - mit gewissen Ausnahmen - der Bevölkerung grundsätzlich zugänglich machen muss.

Die Konferenz der Generalsekretäre der Bundesverwaltung hat nun festgestellt, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten gestützt auf das BGÖ beachtlich zugenommen hat. Bestimmte Bundesämter sind deshalb mit Umsetzungsproblemen konfrontiert. Ein umfassender Bericht soll nun aufzeigen, wie die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips funktioniert und welche Wirkungen davon ausgehen.

Das BJ hat 15 Evaluationsinstitute bzw. Professoren eingeladen, Offerten zu unterbreiten, und nun heute dem Büro Vatter, Politikforschung und -beratung den Evaluationsauftrag erteilt. Dieses wird Gesuchstellende, die Medien, einzelne Nichtregierungsorganisationen und zwölf Bundesbehörden sowie den Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) über ihre Erfahrungen mit dem BGÖ befragen. Das BJ wird anschliessend die Evaluationsergebnisse auswerten und dem Bundesrat bis Ende 2014 über die Ergebnisse Bericht erstatten.


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--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Evaluation des BGÖ hinsichtlich Umsetzung und Wirkung ---

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Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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