Economiesuisse: Finanzielle Ausgleichsmassnahmen für eine faire Lastenverteilung

27.03.2014 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 5 Minuten


27.03.2014, Alle Kantone wer­den direkt oder indirekt von der Un­ternehmens­steu­er­re­form fi­nanzi­ell betroffen sein. Im Bericht vom Dezember schlägt die Pro­jekt­or­ganisati­on USR III ge­eig­ne­te Massnah­men vor, um die fi­nanzi­el­len Las­ten aus­gewogen zu ver­teilen. Die Aus­gangsla­ge ist komplex, aber tech­nisch durch­dach­te Aus­gleichsmassnah­men können gewährleis­ten, dass am En­de alle Kantone – ressourcen­starke wie auch ressourcenschwa­che – von ei­ner erfolg­ rei­chen Un­ternehmens­steu­er­re­form pro­fitie­ren. Die politi­sche Einigung zu diesem wichtigen Pro­jekt darf de­shalb nicht an Ver­teilungs­fra­gen scheitern.


Die Un­ternehmens­steu­er­re­form III (USR III) wird ver­schiede­ne Massnah­men ent­hal­ten. Ne­ben steuerpoliti­schen Re­formen wird es auch um die Fra­gen gehen, wie die fi­nanzi­el­len Las­ten zwi­schen Bund und Kantonen ver­teilt wer­den können und wie man «Nebenwirkun­gen» im Fi­ nanz­ausgleich möglichst gering hal­ten kann.

Kantone, so sieht es der Schlussbericht der Pro­jekt­or­ganisati­on USR III von Bund und Kantonen vor, können als Ergänzung zu geziel­ten steuerpoliti­schen Er­satzmassnah­men für mobile Gesellschaf­ten bei Bedarf auch Gewinn­steuer­senkun­gen vornehmen. Um den Kantonen die dazu nötigen fi­nanzi­el­len Spielräume zu verschaffen, soll der Bund «vertikale Aus­gleichsmassnah­men» ergrei­fen. Dabei handelt es sich um fi­nanzi­el­le Bei­träge, die der Bund an die Durch­führung kanto­naler Re­formen leistet. Bei­träge sind ge­rechtfertigt, weil der Bund steuerlich massgeblich von ei­nem starken Un­ternehmens­stand­ort und den hierzu­lan­de an­sässigen in­ternatio­na­len Un­ternehmen pro­fitiert. Die Un­ter­stützung des Bun­des wird es den Kantonen er­leich­tern, jene Massnah­men umzuset­zen, die nach ih­rer jeweils spezifi­schen Aus­gangsla­ge sinnvoll sind.

Bei den vertika­len Massnah­men steht bisher der Kantons­an­teil an der direk­ten Bundes­steuer im Vor­dergrund, d.h. je­ner An­teil der Bundes­steuer, den die Kantone nicht nach Bern ab­ liefern, sondern be­hal­ten können. Der An­teil der Kantone von heu­te 17 Pro­zent soll erhöht wer­den. Von die­ser Form der Un­ter­stützung könn­ten alle Kantone pro­fitie­ren, ganz besonders jene, die viel direkte Bundes­steuer ge­ne­rie­ren. Es handelt sich dabei um jene Kantone, die wirt­schaftlich stark in­ternatio­nal aus­gerich­tet sind und damit von der Un­ternehmens­steu­er­re­ form besonders betroffen sein wer­den.

Zur Höhe der Un­ter­stützung geht die Mei­nung dahin, dass Bund und Kantone ei­nen «ver­ gleichba­ren» An­teil der Las­ten der Re­form übernehmen sol­len. Wie hoch die Las­ten sind, wird von den konkre­ten Massnah­men abhängig sein, die heu­te noch nicht bekannt sind. Kantone, die Gewinn­steuer­senkun­gen planen, fordern etwa, dass der Bund min­des­tens die Hälfte der unmit­telbar resultieren­den Minder­einnah­men übernimmt. Wie hoch auch im­mer der Bundesbei­trag aus­fal­len wird: wichtig ist das Grundprinzip, wonach der fi­nanzi­el­le Aus­gleich un­abhängig der Steuerpolitik im ein­zelnen Kanton aus­fal­len muss und für alle Kantone vom Sys­tem her gleich sein soll. Ne­ben den Kantonen wer­den auch Städte und Gemein­den von der Un­ternehmens­steu­er­re­form betroffen sein. Kompensationen sind auch hier ein The­ma. Zuständig dafür wer­den jedoch die Kantone sein und nicht der Bund, weil das Gros der Massnah­men von den Kantonen ergriffen wird.

Die Kantone wer­den von der Un­ternehmens­steu­er­re­form nicht nur direkt, sondern auch indirekt über den Fi­nanz­ausgleich (NFA) betroffen sein. Im Ressourcen­ausgleich, dem gröss­ ten Gefäss des NFA, wer­den fi­nanzi­el­le Mit­tel zwi­schen ärme­ren und rei­che­ren Kantonen nach Massgabe des Ressourcenpotenzi­als umver­teilt. Bei der Be­rech­nung des Ressourcen­ potenzi­als gilt für Statusgesellschaf­ten, die auf kanto­naler Ebe­ne nur gering be­steuert wer­ den, ei­ne spezi­el­le Regelung. Gewinne die­ser Gesellschaf­ten wer­den für das Ressourcen­ potenzi­al nur zum Teil berücksichtigt. Mit der geplan­ten Ab­schaffung der Statusgesellschaf­ ten im Rah­men der Un­ternehmens­steu­er­re­form III wird die­se Spezi­alregelung weg­fal­len. In der Folge wür­den sich bei der Be­rech­nung der kanto­na­len Ressourcen­potenziale erhebli­che Ände­run­gen erge­ben. Kantone mit heu­te vie­len Statusgesellschaf­ten müss­ten deutlich mehr in den Ressourcen­ausgleich einzah­len. De­shalb sind Anpassun­gen am Ressourcen­ausgleich nötig. Ziel ist, dass die Fi­nanzflüsse zwi­schen den Kantonen in ei­nem möglichst ähnli­chen Umfang wie heu­te weiterbe­stehen. Die­se Vor­gabe ist im In­ter­esse der Geber- wie der Nehmerkantone und sollte un­abhängig von weite­ren Fra­gen im Zu­sammenhang mit der NFA, wie sie im jüngst veröffentlich­ten zwei­ten Wirksamkeitsbericht diskutiert wur­den, be­ur­teilt wer­den.

Zur Lösung des Pro­blems schlägt die Pro­jekt­or­ganisati­on soge­nannt «horizon­tale Aus­ gleichsmassnah­men» vor. Die­se be­stehen dar­in, dass bei der Be­rech­nung des Ressourcen­ potenzi­als künftig alle Un­ternehmensgewinne tiefer gewich­tet wer­den (an­statt wie heu­te nur die Gewinne der Statusgesellschaf­ten). Negative Aus­wirkun­gen auf Kantone mit heu­te vie­len Statusgesellschaf­ten können so vermieden wer­den. Auch hier ist ent­schei­dend, dass die Aus­gleichszahlun­gen wettbewerbsneu­tral, d.h. un­abhängig von der jeweiligen kanto­na­len Steuerpolitik erfolgen, so wie das im heutigen Ressourcenaus­gleich als wichtiges Grund­ prinzip ver­ankert ist.

Als Folge der Aus­gleichsmassnah­men würde gemäss heutigen Be­rech­nun­gen ei­ne deutli­che Mehrheit der Kantone fi­nanzi­ell bes­serge­stellt. Von der Re­form besonders betroffene Kantone erhiel­ten finanzi­el­len Spielraum. Die Aus­gleichsmassnah­men wür­den so die erfolg­rei­che Umsetzung der Un­ternehmens­steu­er­re­form un­ter­stüt­zen, wovon am En­de auch die ressourcenschwäc­he­ren Kantone pro­fitierten. Fi­nanzstarke Kantone wür­den stark blei­ben und weiterhin im heutigen Umfang in den Fi­nanz­ausgleich einzah­len. Un­ter­schiedli­che Aus­ gangsla­gen der Kantone soll­ten somit kein Hindernis für die Un­ternehmens­steu­er­re­form dar­ stel­len. Ei­ne Einigung auf politi­schem Weg sollte und muss möglich sein.

Verliert die Schweiz nämlich an steuer­li­cher Wettbewerbs­kraft, wäre dies mit fi­nanzi­el­len Folgen für alle ver­bun­den – Bund wie Kantone, Städte und Gemein­den. Die Un­ternehmens­ steu­er­re­form stellt viele Herausforde­run­gen, sie ist vor al­lem aber auch ei­ne Chance. Nichts­ tun, so die Kon­ferenz der kantonalen Fi­nanzdirek­to­ren, käme am En­de deutlich teu­rer.


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--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Finanzielle Ausgleichsmassnahmen für eine faire Lastenverteilung ---

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