Schweizerische Bundesbehörden: Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2013

27.01.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

27.01.2014, Höchstbestand in den Gefängnissen; Rückgang bei den Minderjährigen Am Stichtag 4. September 2013 waren in der Schweiz 7072 erwachsene Personen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Die offizielle Kapazität der Gefängnisse beträgt 7048 Plätze. 51 Prozent der Insassen waren verurteilte Personen im Straf- und Massnahmenvollzug. 30 Prozent der Inhaftierten befanden sich in der Untersuchungshaft. 141 Personen waren verwahrt. Die Zahl der inhaftierten Minderjährigen hingegen hat seit 2011 um rund einen Viertel abgenommen.

Zunahme im Straf- und Massnahmenvollzug Die Zahl der verurteilten Personen im Straf- und Massnahmenvollzug hat zwischen 1999 und 2013 um 35 Prozent zugenommen und erreichte mit 3667 Insassen einen neuen Rekord. Hauptgrund war die Zunahme der Insassen mit einer stationären Massnahme (+172 Personen) und der Personen mit einer Freiheitsstrafe anstelle einer nicht bezahlten Geldbusse (+262 Personen). Um 55 Prozent gestiegen ist die Zahl der Insassen mit vorzeitigem Strafantritt (+273 Personen). Keine grosse Veränderung gab es bei der Untersuchungshaft (+2%) und bei den anderen Haftformen.

Insassen mit einer Verwahrung Mit dem revidierten Strafgesetzbuch (in Kraft seit dem 1. Januar 2007) kann eine Verwahrung nur noch angeordnet werden, wenn eine stationäre therapeutische Massnahme keinen Erfolg verspricht. Seit 2007 gab es pro Jahr durchschnittlich vier Verurteilungen mit einer angeordneten Verwahrung. Am Stichtag waren 124 Insassen mit einer rechtskräftigen Verwahrung in den Justizvollzugsanstalten und 17 Personen in anderen Institutionen inhaftiert.

Untersuchungshaft: Hoher Anteil von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung Die Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist Flucht-, Kollusions- (Absprache) oder Wiederholungsgefahr. Am 4. September 2013 befanden sich 2104 Personen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Über die Hälfte der Personen waren Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, ein Fünftel Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, 8 Prozent Asylsuchende und 18 Prozent Schweizer.

Mit dem Inkrafttreten der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 haben die kurzen Untersuchungshaften zugenommen: 2012 hatten zwei Drittel der Untersuchungshäftlinge eine Haftdauer von 1 bis 2 Tagen. 21 Prozent der Untersuchungshäftlinge verbrachten 3 bis 91 Tage in Haft und 11 Prozent waren über 3 Monate inhaftiert.

Minderjährige Platzierte Am Stichtag, dem 4. September 2013, befanden sich 575 minderjährige Personen nach Jugendstrafrecht in geeigneten Einrichtungen oder in Haft. Dies sind 9 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt 2012 und 24 Prozent weniger als 2011. 91 Prozent der Personen sind männlich, 9 Prozent weiblich.

61 Prozent der platzierten Minderjährigen sind Schweizerinnen oder Schweizer, 32 Prozent Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und 7 Prozent Asylbewerber oder Ausländer mit Wohnsitz im Ausland. 491 (85%) der Jugendlichen befanden sich am Stichtag in einer vorsorglichen oder ordentlich angeordneten Massnahme und 21 (4%) im Freiheitsentzug.


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--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2013 ---

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