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Schweizerische Bundesbehörden: Schweiz setzt auf internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation

14.01.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

14.01.2014, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, hat heute in Bern anlässlich der nationalen Konferenz zur Lancierung des 8. Europäischen Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ auf die grosse Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation für die Schweiz hingewiesen.

„Die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg wird aufgrund der globalen Herausforderungen weiter zunehmen“, so Bundesrat Schneider-Ammann. Die Konferenz fand im Beisein der für Forschung und Innovation zuständigen EU-Kommissarin Máire Geoghegan- Quinn statt. Sie unterstrich dabei, dass „Horizon 2020“ die Lebensgrundlagen in Europa verbessere und den Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärke.

In seiner Ansprache vor Gästen aus der Europäischen Union und Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik erinnerte Bundesrat Schneider-Ammann daran, dass grosse Herausforderungen wie der Klimawandel, die Energieversorgung, die Bekämpfung von Krankheiten, die Verbesserung der Lebensgrundlagen und die Erhöhung der Chancengerechtigkeit für alle Menschen die Möglichkeiten eines einzelnen Staates überstiegen.

„Die Schweiz will deshalb auch in Zukunft mit anderen Ländern sowie der EU gemeinsam forschen und gemeinsam Innovationen zum Durchbruch verhelfen", so Bundesrat Schneider- Ammann. Das europäische Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020" erbringe dazu einen bedeutenden Mehrwert.

Im Vorfeld der Konferenz trafen sich EU-Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn und Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann zu einem Gespräch. Im Zentrum standen dabei die Weiterentwicklung des europäischen Forschungsraums und der europäischen Forschungsinfrastrukturen sowie die Vertragsverhandlungen zur Beteiligung der Schweiz an „Horizon 2020".

Die Forschungsrahmenprogramme sind die Hauptinstrumente der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationspolitik. Am 1. Januar 2014 startete die jüngste, achte Generation „Horizon 2020 - das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation". Dieses dauert bis Ende 2020 und umfasst ein Gesamtbudget von fast 80 Milliarden Euro. Es deckt von Grundlagenforschung über angewandte Forschung bis zu technologischer Entwicklung und Demonstrationsprojekten fast die gesamte Wertschöpfungskette ab.

Charakteristisch für „Horizon 2020" ist zudem eine Stärkung der Innovation und der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie. Auch sollen über die Hälfte der Mittel in Projekten mit einem Bezug zu nachhaltiger Entwicklung eingesetzt werden.

Die Schweiz wird sich mit 4,4 Milliarden Franken wiederum als assoziiertes Mitglied beteiligen. Wie bereits für das 6. und 7. Forschungsrahmenprogramm wird auch für „Horizon 2020" ein Abkommen mit der EU ausgehandelt. Dieses soll im Laufe des Jahres 2014 unterzeichnet und rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden, um die ununterbrochene Assoziierung der Schweiz sicherzustellen. Forschende in der Schweiz können sich bereits vor der definitiven Unterzeichnung des Abkommens ab Beginn von Horizon 2020 vollumfänglich an Projekten des Rahmenprogramms beteiligen und entsprechende Projektanträge einreichen.

Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und dem Informationsnetzwerk Euresearch organisierte Konferenz in Bern dauert vom 14. bis 17. Januar 2014. Sie dient dazu, das neue europäische Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020" bei Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Wissenschaft und Wirtschaft sowie bei Forschenden in der Schweiz bekannt zu machen.


Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE

--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Schweiz setzt auf internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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