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Schweizerische Bundesbehörden: Bundesrat erteilt Infrastrukturkonzession für Limmattalbahn

09.10.2013 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

09.10.2013, Die Limmattalbahn AG möchte zwischen den beiden Bahnhöfen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach eine 13,4 Kilometer lange neue Bahnstrecke bauen. Diese dient der Limmattalbahn dazu, parallel zur bestehenden S-Bahn zu verkehren und das Wachstumsgebiet Limmattal besser zu erschliessen. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Gesuch gutgeheissen und die Konzession erteilt.

Die Limmattalbahn soll zu 92 Prozent auf einem eigenen Trassee verkehren, 27 Haltestellen bedienen und mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 22 km/h fahren. Die neue Bahn erschliesst die Bahnhöfe Zürich Altstetten, Schlieren, Dietikon und Killwangen-Spreitenbach. Zudem wird der Bahnhof Glanzenberg in kurzer Gehdistanz angebunden.

Mit ihrer Linienführung soll die Limmattalbahn einerseits eine optimale Anbindung an das übergeordnete S-Bahn- und Fernverkehrsnetz gewährleisten. Andererseits bietet sie neue Umsteigestationen für die Feinerschliessung durch das Tram- und Busnetz. Der Bau der Limmattalbahn wird gemäss Schätzung der Limmattalbahn AG rund 715 Millionen Franken kosten. Die Mittel werden hauptsächlich durch die Kantone Zürich und Aarau aufgebracht. Zudem ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes über den Infrastrukturfonds beantragt.

Nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach Durchführung des Plangenehmigungs- verfahrens kann voraussichtlich 2017 mit dem Bau der neuen Bahn begonnen werden. Ein erster Teilabschnitt der Limmattalbahn soll Ende 2019 in Betrieb gehen.


Medienkontakt: Bundesamt für Verkehr 031 322 36 43 presse@bav.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Bundesrat erteilt Infrastrukturkonzession für Limmattalbahn ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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