Medikamentenabgabe in Arztpraxen: günstig, sicher und patientenfreundlich

15.02.2013 | von FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte


FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

15.02.2013, In fast allen Kantonen der Deutschschweiz können Patienten wählen, ob sie eine Arznei direkt bei ihrem Arzt oder in ihrer Apotheke beziehen wollen. Und die in der Bevölkerung fest verankerte Medikamentenabgabe in Arztpraxen ist sicher und kostengünstig. Während die Apotheken sowohl von der Marge als auch einer zusätzlichen Abgeltung profitieren, werden die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen ausschliesslich durch die staatlich festgelegte Marge entschädigt. Die Behauptung, die ärztlichen Leistungen würden doppelt vergütet, ist schlichtweg falsch.

In 17 Kantonen können Patienten bereits heute wählen, ob sie ihre Medikamente direkt beim Arzt oder in einer Apotheke beziehen wollen. Gerade im Krankheitsfall ist dies praktisch – der Umweg in die Apotheke fällt weg. Bei Fragen zur Medikation können sich Patienten direkt an ihren Arzt wenden – dies erklärt unter anderem die hohe Therapietreue bei der Arzneimittelabgabe in Arztpraxen. Dass die ärztliche Medikamentenabgabe einem breit abgestützten Bedürfnis der Bevölkerung entspricht, macht das Beispiel des Kantons Zürich mit drei klar gewonnenen Volksabstimmungen sowie dem Bundesgerichtsentscheid deutlich. Und die direkte Medikamentenabgabe ist erst noch kostengünstig: Kantone, welche keine Selbstdispensation kennen, weisen im Vergleich wesentlich höhere Medikamentenkosten pro Versicherten aus.

Der Preis für rezeptpflichtige Arzneimittel setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis, einem preisbezogenen Zuschlag sowie einem fixen Zuschlag pro Packung zur Deckung der Kosten des Vertriebs und der Beratung. Dieser Betrag gilt für alle Vertriebskanäle und somit auch für die Medikamentenabgabe in Arztpraxen. Mit der leistungsorientierten Arzneimittelabgabe (LOA) können Apotheken als einziger Vertriebskanal zusätzlich zur Marge ein weiteres Honorar für die Beratung verlangen, so dass das gleiche Medikament beim Apotheker schliesslich mehr kostet als beim Arzt.

Falsch ist die Behauptung, Ärzte mit Patientenapotheke würden dank Marge und Arzttarif (TARMED) doppelt kassieren. Die medikamentöse Beratung sowie die Logistikkosten sind für Ärztinnen und Ärzte einzig durch die staatlich verordnete Marge gedeckt. Es gibt also keine zusätzliche Abgeltung über den TARMED-Tarif. Weil die direkte Medikamentenabgabe zum ärztlichen Einkommen zählt, sind die Taxpunktwerte in Kantonen mit Selbstdispensation meist deutlich tiefer angesetzt als in Kantonen ohne dieses Angebot. Die Selbstdispensation führt also auch zu mehr Fairness, indem sie die tieferen medizinischen Honorare ausgleicht.

Die FMH schlägt in ihrem neuen Abgeltungsmodell vor, die ärztliche Medikamentenabgabe anstatt wie bisher über die Marge über den TARMED zu vergüten. In den Verhandlungen mit santésuisse wurde das Modell bereits besprochen, diese wurden aber unterbrochen. Künftig sollen gemäss dem FMH-Modell die Arbeit der medizinischen Praxisassistentin MPA und die ärztliche Leistung über die Tarifstruktur TARMED verrechnet werden. Damit reagiert die FMH auf den häufig von Politik, Verwaltung und Apothekern vorgebrachten Vorwurf, dass die ärztliche Medikamentenabgabe «falsche ökonomische Anreize» setzt. Das FMH-Modell bringt betreffend Patientensicherheit und Qualitätssicherung nicht nur eine enorme Verbesserung mit sich, sondern bietet auch klare Vorteile gegenüber den heutigen Gegebenheiten und Möglichkeiten an.


Medienkontakt:
Maximiliano Wepfer stv. Leiter Kommunikation FMH Tel. 031/359 12 52 E-Mail: maximiliano.wepfer@fmh.ch

--- ENDE Pressemitteilung Medikamentenabgabe in Arztpraxen: günstig, sicher und patientenfreundlich ---

Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.

Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.

Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.


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