Cyber Security Initiative für die österreichische Energiewirtschaft
01.02.2013, Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Nationalen IKT Sicherheitsstrategie Österreich durch das österreichische Bundeskanzleramt startet die E-Control gemeinsam mit der Energiewirtschaft und den zuständigen Ministerien ein speziell auf die Energiebranche fokussiertes Cyber-Security-Projekt.
Gemeinsame Initiative von Öffentlicher Hand, Energiebranche und E-Control
„Wir wollen mit dieser beispielgebenden Initiative einen Beitrag zur Sicherheit des österreichischen Stromnetzes leisten. Gemeinsam mit den wichtigsten Vertretern der Energiebranche und Entscheidungsträgern aus den verschiedenen Ministerien sollen potenzielle Cyber Risiken frühzeitig erkannt und Mindestsicherheitsstandards für die Cyber- Sicherheit der österreichischen Stromversorgung formuliert werden.“, erläutert der Vorstand der E-Control, DI Walter Boltz, die Rolle der Regulierungsbehörde im Gesamtprozess.
Die Initiative wurde im Dezember 2012 gemeinsam mit hochkarätigen Vertretern der Energiewirtschaft und der öffentlichen Verwaltung gestartet. Ende 2013 sollen gemeinsame Ergebnisse vorliegen und der Prozess für den Energiebereich abgeschlossen sein.
Medienkontakt:
E-Control Mag. Bettina Ometzberger Tel.: +43 1 24 7 24 202 www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook: www.facebook.com/energie.controlENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Cyber Security Initiative für die österreichische Energiewirtschaft
Über Energie-Control Austria:
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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