Energie-Control Austria: E-Control: Strom im Supermarkt bringt Tarifrechner zum Glühen
14.01.2013, Höchste Zugriffszahlen auf Tarifkalkulator. Die Ankündigung, ab Montag, 14. Jänner, Strom im Supermarkt bestellen zu können, bringt noch vor Verkaufsstart enorme Reaktionen: Am Tag nach Bekanntgabe des Lebensmitteldiskonters Hofer, in den Filialen Formulare zum Wechsel des Stromlieferanten anzubieten, erreicht der Tarifkalkulator der E-Control die höchsten Besuchszahlen, die je an einem Tag gemessen wurden, seit der Preisvergleichsrechner 2001 online gegangen ist.
Wechsel einfach möglich
Dabei ist ein Wechsel des Stromlieferanten sehr einfach und kostenlos möglich. Wenn man sich für einen neuen Lieferanten entschieden hat, kümmert sich der neue Lieferant nach Abschluss eines Liefervertrages um alle Formalitäten. Der Wechsel des Stromlieferanten darf nicht länger als drei Wochen dauern. Die günstigsten Stromlieferanten kann man sich sehr einfach mit dem Tarifkalkulator der E-Control unter www.e-control.at/tk errechnen lassen. Im vergangenen Jahr nahmen rund eine halbe Million Verbraucher diesen kostenlosen Service in Anspruch. Für Konsumenten, die über keinen Internetzugang verfügen, steht die Energie-Hotline der E-Control unter 0810 102554 (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) zur Verfügung.
Medienkontakt:
Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a 1010 Wien Tel: +43 1 24724 0 Fax: +43 1 24724 900
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Energie-Control Austria: E-Control: Strom im Supermarkt bringt Tarifrechner zum Glühen
Über Energie-Control Austria:
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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