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Zweitwohnungen: economiesuisse fordert sofortige Rechtssicherheit

17.04.2012 | von Economiesuisse


Economiesuisse

17.04.2012, Zweitwohnungen müssen bis Ende 2012 nach bisherigem Recht bewilligt werden können. Der Bundesrat soll dies umgehend festlegen und damit Klarheit schaffen. So lautet die Hauptforderung einer Arbeitsgruppe von economiesuisse zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Praxistaugliche Lösungen und eine klare Eingrenzung des Begriffs Zweitwohnungen sind nötig.

Die Unternehmen, Gemeinden und Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind dringend auf Klarheit im Umgang mit Baugesuchen für Zweitwohnungen angewiesen. Es steht viel auf dem Spiel: Investitionen, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und die Eigentumsfreiheit sind unmittelbar gefährdet. Zahlreiche Projekte sind blockiert. Die Leitlinien des Bundes zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative stiften mehr Verwirrung als Klarheit. Zudem lässt die vom Bund in Aussicht gestellte Verordnung auf sich warten. Dieser Zustand ist unhaltbar. economiesuisse fordert umgehend Rechtssicherheit. Der Bundesrat muss in einem ersten Schritt sofort verbindlich festhalten, dass Baubewilligungen bis Ende 2012 nach bisherigem Recht erteilt werden dürfen. Strittigen Bewilligungsverfahren, die bis dann nicht entschieden sind, ist „Rechtsstillstand“ zu gewähren. Sie müssen im neuen Jahr noch nach altem Recht behandelt werden.

Diese Forderungen werden von einer Arbeitsgruppe getragen, die von economiesuisse einberufen wurde, weil die Wirtschaft in der Arbeitsgruppe des Bundes nicht repräsentativ vertreten ist. Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative stellt die Wirtschaft insbesondere in den Tourismusregionen auf eine harte Belastungsprobe. Sie behindert die betroffenen Gemeinden in ihrer Entwicklung. Oberstes Ziel bei der Umsetzung der Initiative muss deshalb die Begrenzung des volkswirtschaftlichen Schadens sein.

In einem zweiten Schritt müssen daher – ebenfalls in dringlicher Form – der Begriff Zweitwohnungen definiert und die restlichen Bestimmungen festgelegt werden. Die Initianten sind auf ihren Aussagen im Abstimmungskampf zu behaften. Die Arbeitsgruppe von economiesuisse stellt entsprechend die Forderung, dass im Kern als Zweitwohnung nur zu Urlaubszwecken selbstgenutzte und nicht bewirtschaftete Ferienwohnungen gelten. Bewirtschaftete Zweitwohnungen oder solche, die für Berufs-, Studien- oder ähnliche Zwecke genutzt werden, fallen nicht unter diese Definition. Für bestehende Erst- und Zweitwohnungen gilt die uneingeschränkte Besitzstands- und Eigentumsgarantie. Ausserdem braucht es für Tourismusprojekte wie Hotels, Ferienresorts oder Bergbahnen tragbare Lösungen.

economiesuisse ist bereit, konstruktiv an der Begriffsdefinition und an der Umsetzung mitzuwirken. Die Arbeitsgruppe des Bundes, Bundesrat und Parlament sind aufgerufen, den Bedürfnissen der betroffenen Gemeinden, ihrer Bevölkerung und der Wirtschaft Rechnung zu tragen und den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Überschiessender Formalismus schadet zusätzlich und ist fehl am Platz.

Rückfragen:
Thomas Pletscher Telefon: 078 603 84 45 E-Mail: thomas.pletscher@economiesuisse.ch

--- ENDE Pressemitteilung Zweitwohnungen: economiesuisse fordert sofortige Rechtssicherheit ---

Über Economiesuisse:
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Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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