Balda AG beauftragt Hengeler Mueller mit freiwilliger Sonderprüfung
01.03.2012, Der Vorstand der Balda AG hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat die Rechtsanwaltssozietät Hengeler Mueller, Düsseldorf, mit einer freiwilligen Sonderprüfung von Geschäftsvorgängen aus dem vergangenen Jahr beauftragt. Damit wurde eine entsprechende Ankündigung auf der ausserordentlichen Hauptversammlung des Kunststoffverarbeiters am 8. Februar dieses Jahres umgesetzt.
Der US-amerikanische Hedge Fund Octavian Special Master Fund L.P., der einen Stimmrechtsanteil von 5,22 % an der Balda AG gemeldet hat, erhob im Zusammenhang mit den Verkaufsbemühungen Vorwürfe gegen den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die auf Begehren von Octavian einberufene ausserordentliche Hauptversammlung am 8. Februar 2012 bestätigte jedoch alle Aufsichtsratsmitglieder mit deutlicher Mehrheit in ihren Ämtern.
Dominik Müser, Vorstandsvorsitzender der Balda AG: "Die freiwillige Sonderprüfung ist notwendig, um Klarheit über die Vorgänge des Jahres 2011 herzustellen und um im Interesse unseres Unternehmens die Zeit der Mutmassungen zu beenden."
Medienkontakt:
Balda AG Bergkirchener Str. 228 32549 Bad Oeynhausen Tel. 049 5734 9 22 0 Fax 049 5734 922 2747 info@balda.de
ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Balda AG beauftragt Hengeler Mueller mit freiwilliger Sonderprüfung
Über Balda AG:
Der Balda-Konzern entwickelt und produziert mit einer hohen Fertigungstiefe komplette Baugruppen aus Kunststoff, Metall und Elektronikkomponenten unter anderem für Touch-Sensoren mit dem Anspruch von technologischer vertikaler Integration.
Kunden der Balda-Unternehmensgruppe sind internationale Markenunternehmen aus der Mobilfunkindustrie und aus verschiedenen artverwandten Märkten.
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