ASIP: Inkraftsetzen der Strukturreform

14.06.2011 | von Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


14.06.2011, Verordnungen zur Strukturreform: Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat - wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren - Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage, und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind. Ausgangspunkt für die ursprünglichen Vorschläge war ein vermuteter Vertrauensverlust der Bevölkerung in die zweite Säule. Eine am 6. Mai veröffentlichte, repräsentative Umfrage des ASIP zeigt jedoch, dass die Versicherten ihren Pensionskassen und der zweiten Säule vertrauen, und dass sie einen grossen Teil der kostensteigernden Verordnungsvorschläge zur Strukturreform ablehnen würden. Der ASIP nimmt die Wahl des Präsidenten für die neu zu bildende Oberaufsichts-Kommission zur Kenntnis. Er erwartet von dieser Kommission die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis und eine Anhörung der interessierten Kreise bei der Ausarbeitung der für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards.


Die Pensionskassen sind Träger bedeutender Vermögenswerte. Der Umgang mit diesem Kapital bringt für alle daran Beteiligten eine hohe Verantwortung mit sich. Das den Pensionskassen treuhänderisch anvertraute Geld muss mit allerhöchster Sorgfalt bewirtschaftet werden. Der ASIP unterstützte daher die Zielsetzungen der Gesetzesvorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Insgesamt zeugte zunächst von Augenmass, was der Gesetzgeber zuwege gebracht hatte. Leider ging dieses Augenmass dann bei den, zum Glück in die Vernehmlassung geschickten, Verordnungs-Entwürfe verloren. Zudem ist entgegen den ursprünglichen Vermutungen von Behörden und Politikern das Vertrauen der Bevölkerung in die zweite Säule in den letzten Jahren nicht gesunken, sondern sogar noch gestiegen. Diese Erkenntnis ist das Ergebnis einer vom ASIP in Auftrag gegebenen, repräsentativen Meinungsumfrage, durchgeführt von Demoscope. 68% der Befragten betrachten heute die Pensionskassenrenten als absolut oder eher sicher. 2009 waren es bei einer analogen Umfrage erst 55%. 80% der Befragten vertrauen heute den Vorsorgeeinrichtungen im Allgemeinen, noch mehr vertrauen ihrer eigenen Vorsorgeeinrichtung. Brisant im Zusammenhang mit der Strukturreform: nur gut ein Viertel der befragten Personen wären bereit, für eine strengere Regulierung höhere Verwaltungskosten zu akzeptieren. 56% sind sicher oder eher gegen höhere Verwaltungskosten. Die Bevölkerung würde also einen grossen Teil der kostensteigernden Verordnungsvorschläge zur Strukturreform ablehnen, wenn man sie konkret befragen würde. Letztlich reduzieren nämlich hohe Kosten die Leistungen der Versicherten. Diese Resultate stärkten den ASIP in seiner Forderung, im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform nur das absolut Notwendigste zu regeln und weiterhin auf das zu bauen, was sich bisher bewährt hat. Die Gestaltungsverantwortung der Sozialpartner darf nicht weiter ausgehebelt werden.

Korrekturen vorgenommen!
Der Bundesrat trug der massiven Kritik nun teilweise Rechnung und hat die Verordnungsbestimmungen überarbeitet. Nach wie vor fehlt zwar für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven); in der Praxis muss sich zudem zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen effektiv mehr als nur Beruhigungspillen sind. Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar. Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.

Der ASIP wird die Verordnungen nun eingehend prüfen und den Mitgliedern Handlungsoptionen aufzeigen. Für den ASIP steht eine effiziente, praxisgerechte und im Interesse der Versicherten liegende Umsetzung der Strukturreform im Vordergrund. Für die künftigen Planungen zentral werden stets der kritische Blick auf das eigene Tun, die aktuellen Verfahren, Strukturen (Organisation) und Prozesse sein. Wertvolle Hilfestellung für die Umsetzung der Loyalitäts- und Integritätsbestimmungen leistet die seit 2009 gültige ASIP-Charta, auf die sich die Pensionskassen-Verantwortlichen beziehen können. Sie umfasst Regelungen, die zu mehr Sicherheit und Transparenz führen.


Medienkontakt:
Hanspeter Konrad Direktor ASIP Telefon:+41 43 243 74 15 E-Mail:konrad@asip.ch

--- ENDE Pressemitteilung ASIP: Inkraftsetzen der Strukturreform ---

Über Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP):

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia.

Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der sozialpartnerschaftlich geführten beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei- Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Er positioniert sich als Ansprechpartner für alle Akteure im Umfeld der beruflichen Vorsorge. Die Exponenten unseres Verbandes vertreten die Interessen der Pensionskassen in verschiedenen Gremien sowie gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.



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