Ausschreibung von Mobilfunkfrequenzen: Verlängerte Bewerbungsfrist

31.01.2011 | von Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom

Uhr Lesedauer: 1 Minute


31.01.2011, Die ComCom verlängert die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Auktion für Mobilfunkfrequenzen. Sie hat zudem entschieden, die interessierten Unternehmen zu einem Hearing einzuladen, um verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Auktion zu vertiefen.


Im Rahmen der Ausschreibung von Mobilfunkfrequenzen, die am 26.11.2010 eröffnet wurde, hatten die interessierten Unternehmen in einem ersten Schritt Gelegenheit, Fragen zu stellen. Eine sorgfältige Beantwortung der eingegangenen Fragen nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) wird zur Vertiefung einzelner Aspekte am 28. Februar 2011 zudem eine Anhörung der interessierten Unternehmen durchführen. Teilnahmebedingungen, Form und Inhalt sowie Ort und Zeit der Veranstaltung werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des BAKOM kommuniziert.

Der ursprünglich für den 18. März 2011 vorgesehene Termin zur Eingabe der Bewerbungsunterlagen für die Auktion der Mobilfunkfrequenzen wird deshalb verschoben. Das neue Eingabedatum und der angepasste Terminkalender des Vergabeverfahrens werden später bekannt gegeben.


Medienkontakt:
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom Urs von Arx Leiter Sektion Mobil- und Satellitenfunkdienste Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) T.: 032 327 58 56

--- ENDE Pressemitteilung Ausschreibung von Mobilfunkfrequenzen: Verlängerte Bewerbungsfrist ---

Über Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom:

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist seit 1998 als Konzessions- und Marktregulierungsorgan im Fernmeldebereich tätig. Gemäss das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 besteht die Kommission aus sieben vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sind.

Als unabhängige Behörde unterliegt die Kommission in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission kann einzelne ihrer Aufgaben ans BAKOM delegieren.

Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.



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