Der Nationalrat hat sich heute für einen Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vor kantonalen Mindestlöhnen ausgesprochen. Eine breite Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, sieht dadurch die Sozialpartnerschaft gestärkt: "Kantonale und kommunale Eingriffe bringen die ave GAV als umfassende Gesamtpakete zunehmend aus dem Gleichgewicht. In der Folge werden Sozialpartner vermehrt auf GAV verzichten. Das würde das Ende der Sozialpartnerschaft einläuten." Ave GAV regeln das Arbeitsverhältnis umfassend. Sie enthalten Bestimmungen zu Arbeitszeit, Lohnzuschlägen, Löhnen, Lohnersatz, Weiterbildung, Versicherungsschutz und vieles mehr. Davon profitieren die Arbeitnehmenden. Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, ergänzt: "Der GAV des Gastgewerbes stellt alle Arbeitnehmenden deutlich besser. Das gilt selbst für jene Unausgebildeten, für die der Branchen- GAV einen tieferen Basis-Mindeststundenlohn als die Kantone Genf und Neuenburg vorsieht."
Der Entscheid ist verfassungskonform und ermöglicht eine demokratische Legitimation
Ein
Ave GAV schützen vor Lohndumping
Ave GAV bieten einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden einer Branche, einschliesslich entsandter Angestellter. Sie fördern das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort". Kantonale Mindestlöhne hingegen gelten nicht für ausserkantonale und ausländische Entsandte. Nur Mindestlöhne in ave GAV schützen folglich umfassend vor Lohndumping. Der umfassendere Geltungsbereich von ave GAV erklärt auch, weshalb Gewerkschaften im Rahmen der Bilateralen III mehr ave GAV als zusätzlichen Lohnschutz fordern. Somit anerkennen sie selbst die begrenzte Wirksamkeit kantonaler Mindestlöhne. Staatliche Mindestlöhne schaden auch dem Bildungssystem. Ein Einheits-Mindestlohn reduziert den Anreiz, sich aus- und weiterzubilden, da die Bildung weniger lohnrelevant ist. Abgestufte Mindestlöhne in ave GAV berücksichtigen die Ausbildung, die Berufsart oder die Erfahrung. Solche Branchen-Mindestlöhne für ausgebildetes Personal liegen deutlich über kantonalen Mindestlöhnen. Ein Vorrang kantonaler Mindestlöhne führt zu einer Nivellierung der Löhne und schadet damit der Berufsbildung.
Pressekontakt:
Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, Tel. 079 215 81 30,
Beat Imhof, Präsident GastroSuisse, Tel. 079 773 29 15,
Severin
Hohler, Leiter Politik und Wirtschaft GastroSuisse, Tel. 044 377 52 50,





