Eine nachhaltige Finanzpolitik ist ein zentraler Standortfaktor und Grundlage für Wachstum und Wohlstand. Voraussetzung ist eine moderate Verschuldung. Der massive Schuldenanstieg der 90er Jahre widerspricht dieser Zielsetzung. Allein im Bundeshaushalt stiegen die Schulden von 40 auf über 120 Milliarden Franken. Die Gesamtschulden kletterten von 100 auf fast 240 Mrd. Franken. Ursachen dieser Fehlentwicklungen sind insbesondere die explodierenden Ausgaben für die soziale Wohlfahrt und Gesundheit. Die beiden Bereiche verdrängen die übrigen wichtigen Aufgaben¬bereiche wie Bildung oder Verkehr zunehmend aus dem Budget. Gab die öffentliche Hand 1990 noch 42 Prozent der gesamten Ausgaben für diese beiden Bereiche aus, so waren es 2005 bereits mehr als 50 Prozent. Ohne Gegenmassnahmen werden sie bis 2025 aufgrund der demografischen Mehrkosten rund zwei Drittel des öffentlichen Budgets für sich beanspruchen. Der Bundeshaushalt wird davon in besonderem Masse betroffen sein.
Mit der Schuldenbremse und den beiden Entlastungsprogrammen hat der Bundesrat erste Massnahmen getroffen, um eine Trendwende einzuleiten. Eine weitere Massnahme wird im Rahmen einer bis zum 4. August 2008 laufenden Vernehmlassung vorgeschlagen. Mit der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse soll eine Neuverschuldung über ausserordentliche Ausgaben behoben werden. Eine dritte Quelle bleibt aber auch dann noch bestehen, nämlich Ausgaben¬überschüsse in den Sozialversicherungen AHV, IV, ALV und EO. Dazu wird eine Nachhaltigkeits¬regel vorgeschlagen, die den Geist der Schuldenbremse auf die Sozialwerke überträgt. Sobald eine Sozialversicherung in finanzielle Schieflage gerät, sollen vorgängig definierte Sofortmassnahmen greifen; diese treten nur dann in Kraft, wenn im Voraus definierte Schwellenwerte unterschritten werden. Gleichzeitig würde der Bundesrat angehalten, innert Jahresfrist mit einer Revisionsvorlage Massnahmen zu präsentieren, um das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben sicherzustellen. Die revidierte Gesetzesvorlage würde danach die Sofortmassnahmen ersetzen. Durch ein solch frühzeitiges Handeln wäre der Handlungsspielraum für Lösungen zur Ausgaben- und Schuldenkontrolle wesentlich höher. Eine Verschuldungskrise wie in der IV könnte von Grund auf verhindert werden.
Der Grundsatz der Nachhaltigkeitsregel ist im Finanzhaushaltsgesetz zu verankern. In einem zweiten Schritt sind sodann die Schwellenwerte und Sanktionsregeln sachgerecht in den jeweiligen Spezialgesetzen individuell pro Versicherung zu definieren.



