Das UBS- Thesenpapier wird im Vorfeld der Berufungsverhandlung in Paris veröffentlicht: Gemäss Pierre Reynaud von der Pariser Generalstaatsanwaltschaft wird am 4. November im Saal 5/12 des Pariser Berufungsgerichts eine erste Anhörung zum Rekurs der UBS stattfinden. Diese Anhörung setzt die Termine für die Prüfung der Beschwerdeunterlagen der Grossbank fest, die voraussichtlich aufs erste Halbjahr 2020 festgesetzt werden.
Nach sechswöchiger Verhandlung vor der 32. Kammer des Erstinstanzgerichts verurteilten die Richter in Paris die UBS im Februar dieses Jahres zur Zahlung von 4,5 Milliarden Euro, bestehend aus einer Busse von 3,7 Milliarden und einem Schadenersatz über 800 Millionen. Die UBS bestreitet den Sachverhalt kategorisch und kritisiert die Bemessungsgrundlage vehement. Die Grossbank hat gegen das erstinstanzliche Urteil Rekurs eingelegt.
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