22.07.2020 | 09:10 Uhr
| KMES Partner
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22.07.2020, Dübendorf - Die Stiftung Innovationspark Zürich nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichtes des
Kantons Zürich zur Kenntnis, im Verfahren zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kanton Zürich,
vertreten durch die Baudirektion, den kantonalen Gestaltungsplan "Innovationspark Zürich" aufzuheben.
Ungeachtet der allfälligen Verzögerung bei der baurechtlich korrekten Festlegung der Nutzung des
Perimeters, wie sie bei solchen Grossprojekten vorkommen kann, gefährdet das Urteil das Gesamtprojekt
in keiner Weise, zumal die bereits von der ETH und absehbar von der Universität Zürich genutzten
Randzonen vom Entscheid nicht betroffen sind.
Die Stiftung ihrerseits sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtes viel mehr die Chance, die
Anliegergemeinden, die zuständigen kantonalen Behörden, den Bund als Baurechtsgeber und Partner und
alle beteiligten Parteien des Innovationsparkes im Sinne einer gesamtheitlichen Entwicklung des Areals zu
unterstützen.
Es gilt zeitnah sicherzustellen, dass auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf über
die nächsten Jahre und Jahrzehnte ein national und international relevanter Innovationscluster für
anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung mit einem für die Schweiz, den Kanton Zürich und die
Region einmaligen Wertschöpfungspotenzial entstehen kann. Die Voraussetzungen dafür sind am Standort
Dübendorf hervorragend.
Die Stiftung sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtes auch keinen Grund,
den Rahmenkredit für das Projekt in Frage zu stellen, der derzeit von der zuständigen Kommission beraten
wird und voraussichtlich im Herbst dem Kantonsparlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
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Hans Klaus
Basteiplatz 7, 8001 Zürich
Tel.: +41 43 544 17 44
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--- ENDE Pressemitteilung KMES Partner: Stellungnahme der Stiftung IPZ zum VG-Entscheid vom 21.7.2020 ---
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