Oft wird der Gasgrill vor Nässe und Kälte geschützt in Kellern, Garagen oder Schuppen aufbewahrt. Was für die Lagerung des Grillgerätes richtig ist, ist für Gasflaschen falsch. Deren Lagerung in geschlossenen Räumen kann lebensgefährlich werden. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, kann bereits ein kleiner Funke zu einer Explosion führen.
Deshalb empfiehlt die BfB, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Ein leises Zischen beim Flaschenhahn deutet auf ein undichtes Ventil hin und sollte durch eine Fachperson überprüft werden. Zudem muss die Gasflasche zwingend im Freien, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Dabei ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Ausserdem dürfen Gasflaschen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Die Behälter müssen immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann. Das für den Grill verwendete Gas (Butan und Propan) ist schwerer als die Luft und sinkt deshalb in Vertiefungen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind.
Sicherheitstipps
der BfB im Überblick:
-Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller, in der Garage
oder im Gartenhaus abstellen
-Gasflaschen gut verschliessen und nur im Freien unter
einem Dach oder einer Abdeckung lagern
-Gasflaschen vor Beschädigungen
schützen
-Gasflaschen nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialien und
Bodenvertiefungen deponieren
-Sicherheitshinweise beachten
-Defekte Geräte
ausschliesslich durch ausgewiesene Fachleuten reparieren lassen.
Kontakt:
Für
Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für
Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82





