17.10.2016 | 08:29 Uhr
| Implenia AG
Lesedauer: 1 Minute
17.10.2016, Implenia zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. September 2016 im
Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions
ans Bundesgericht weiter. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für
die Planung des Bauherrn ist nicht nur für Implenia, sondern für die ganze
Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung. Der Entscheid der höchsten
Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.
Implenia hat das von der Stadt Zürich bestellte Letzigrund-Stadion einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut. Deshalb geht Implenia unverändert davon aus, dass die offenen Rechnungen von rund CHF 20 Mio. bezahlt werden.
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Philipp Bircher
Head of Communications Group
Telefon: +41 58 474 74 77
Mail: communication@implenia.com
--- ENDE Pressemitteilung Implenia AG gibt im Letzigrund-Streit mit der Stadt Zürich nicht auf ---
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Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.
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