Der Schweizer Presserat weist die Medienschaffenden eindringlich darauf hin, bei der
Berichterstattung die Privatsphäre der Opfer und deren Angehörigen zu respektieren. Die Opfer der
Brandkatastrophe sind keine Personen des öffentlichen Interesses. Es gibt keine Notwendigkeit,
Namen oder Bilder von ihnen zu publizieren. Der Journalismuskodex
untersagt jegliche sensationelle Darstellung, welche Menschen zu blossen Objekten degradiert, sei
es in Bild, Text oder Ton. Auch sollen JournalistInnen bei der Berichterstattung das Leid der
Betroffenen und die Gefühle der Angehörigen respektieren, befinden sich diese doch in einer
absoluten Ausnahmesituation.
Der Schweizer Presserat hat in einer Stellungnahme aus dem
Jahr 2012 Leitlinien für eine faire Berichterstattung in einer solchen Situation aufgestellt. Bei einem
Carunfall starben im Kanton Wallis 28 Menschen - vor allem Kinder. Damals wurden zum Teil
exzessiv Bilder der Opfer publiziert.
In seinem Leitentscheid hielt der Presserat damals fest: "Es ist unverhältnismässig und
übersteigt das berufsethisch Zulässige, wenn eine Redaktion nach einem Unfall systematisch das
private Umfeld der Beteiligten durchleuchtet." Grundsätzlich sei "es zwar zulässig, Bilder von
verstorbenen Opfern eines Verkehrsunfalls zu zeigen, soweit die Angehörigen explizit mit der
Veröffentlichung einverstanden sind und die Fotos zur Verfügung stellen". Menschen reagierten aber
unterschiedlich auf tragische Ereignisse und Schicksalsschläge. "Währenddem viele mit ihrer Trauer
in Ruhe gelassen werden möchten, hilft es manchen, ihr Leid (mit) zu teilen und anderen Menschen
zu ermöglichen, Anteil zu nehmen", schreibt der Presserat in der damaligen Stellungnahme. Gerade
wenn Angehörige noch unter dem Schock eines Ereignisses stünden, dürfe eine Einwilligung nicht
leichthin angenommen werden.
Prinzipiell gilt: Die Privatsphäre der Beteiligten - sofern es
sich nicht um öffentliche Personen handelt und die Berichterstattung mit ihrer öffentlichen Tätigkeit
zusammenhängt - ist auch bei aufsehenerregenden Unglücksfällen, Verbrechen und Katastrophen zu
respektieren.
Annik Dubied, Vizepräsidentin des Schweizer Presserats, spricht in der RTS-
Sendung PointJ darüber, wie JournalistInnen medienethisch korrekt über solche Ereignisse
berichten. Die Ausstrahlung wird ab dem 7. Januar 2026 unter folgendem Link zu finden sein:
https://www.rts.ch/audio-podcast/2020/emission/le-
point-j-25000806.html
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--- ENDE Pressemitteilung Berichterstattung zur Tragödie in Crans-Montana: Schweizer Presserat mahnt zur Rücksichtnahme ---
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