28.08.2009, Bern - Die Schweiz und Libyen setzen den Vertrag zwischen beiden Ländern Zug um Zug um. Der Bundespräsident steht in engem Kontakt mit dem libyschen Premierminister. Er hat von diesem die schriftliche Zusage erhalten, dass die beiden Schweizer Libyen vor Ende Monat verlassen können.
Libyen besteht darauf, dass die beiden Schweizer das Land als Geschäftsleute verlassen. Die Schweiz erfüllte diese Bedingung, indem umgehend die Rückkehr der ,Falcon" angeordnet wurde. Diese Nacht ist die "Falcon" der Swiss Air Force mit der Schweizer Delegation und dem Gepäck der beiden Geschäftsleute in die Schweiz zurückgekehrt.
Die Schweiz erfüllt sämtliche Verpflichtungen aus dem Abkommen mit Libyen vom 20. August 2009 unverzüglich und fristgerecht. Es wird alles daran gesetzt, dass durch die Einhaltung der Verpflichtungen bestmögliche Bedingungen für eine rasche Rückkehr der beiden Schweizer geschaffen werden.
Nachdem der libysche Premierminister den Vertreter des libyschen Aussenministeriums benannt hat, der gemäss Vertrag mit der Umsetzung der Wiederherstellung der bilateralen Beziehungen beauftragt ist, hat der Bundespräsident Staatssekretär Michael Ambühl als Vertreter des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten bekannt gegeben. Das EDA hat Staatssekretär Ambühl beauftragt, umgehend mit der libyschen Seite Kontakt aufzunehmen. Der nächste Punkt der Umsetzung des Vertrages ist die Benennung des Richters für das Schiedsgericht, den beide Staaten einzusetzen haben. Die Schweiz wird diesen Namen fristgerecht bekannt geben können.
Der Bundespräsident hat frühzeitig einen Stab eingesetzt, der rund um die Uhr an der Umsetzung des Vertrages arbeitet. Der Stab ist beauftragt, die verschiedenen Kontakte zu koordinieren und integrieren (zur Familie der beiden Geschäftsleute, zur Botschaft, zur Bundesregierung, zu den betroffenen Bundesstellen und zur libyschen Regierung).



