14.10.2009, Bern - Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes PUBLICA zahlen die über 45- jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.
Die Risikoprämie des Vorsorgewerkes Bund - zuständig für die Versicherung aller Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung und der Pensionskasse des Bundes PUBLICA - kann per 1. Januar 2010 gesenkt werden. Die Risikoprämie leistet der Arbeitgeber zur Absicherung der Risiken bei Invalidität und Tod. Die dadurch frei werdenden Mittel müssen gemäss Bundespersonalgesetz weiterhin für die berufliche Vorsorge eingesetzt werden, weil sonst die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsspanne unterschritten wird.
Die über 45-jährigen Bundesangestellten müssen künftig einen geringeren Beitrag an die Pensionskasse leisten, während sich der Arbeitgeber Bund stärker engagiert (überparitätische Sparbeiträge). Damit profitieren jene Alterskategorien, für die der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat im Jahr 2008 zu einer markant höheren Beitragsbelastung geführt hat. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags erfolgt gestaffelt - je nach Alterskategorie und Vorsorgeplan - und entlastet dort am meisten, wo die Sparbeiträge am höchsten sind. Mit der Anpassung der Sparbeiträge reagiert der Bund unter anderem auf die demographische Entwicklung, indem er seine Arbeitsbedingungen für ältere Mitarbeitende attraktiver gestaltet.



