Das Inclusive Framework der OECD hat Anfang Juli 2021 erste Eckwerte veröffentlicht. Seither konnten für die Schweiz wichtige Punkte geklärt werden: Die neuen Besteuerungsrechte für Marktländer fallen moderat aus, zudem sollen unilaterale Digitalsteuern verbindlich abgeschafft werden. Bei der globalen Mindestbesteuerung soll ein Satz von 15% gelten. Überdies ist eine gestaffelte Einführung der Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen. Diese Massnahme nützt Ländern wie der Schweiz mit einem vergleichsweise langen Gesetzgebungsprozess.
Weitere für die Schweiz wichtige Punkte sind noch offen und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Dabei setzt sich die Schweiz für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen. Kritik übt die Schweiz – wie auch weitere Länder – am Zeitplan der OECD. Er respektiert nationale Gesetzgebungsprozesse noch zu wenig. So wird es für die Schweiz nicht möglich sein, die neuen Regeln auf das von der OECD vorgesehene Jahr 2023 einzuführen. Dies hat Bundesrat Ueli Maurer am Ministertreffen der OECD vom 5./6. Oktober 2021 in Paris nochmals betont.
Parallel zu den weiteren Arbeiten der OECD erarbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, Wirtschaft und Wissenschaft bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat, welche den Unternehmen weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum bieten und international akzeptiert sind.
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