An seiner heutigen Sitzung befasste sich der Vorstand von economiesuisse mit der Finanzmarktregulierung . Im Interesse einer glaubwürdigen Marktwirtschaft unterstützt der Verband alle Bestrebungen, um eine Rettung durch den Staat möglichst zu verhindern. Grundsätzlich muss jedes private Unternehmen – unabhängig von seiner Grösse – in Konkurs gehen können. Deshalb steht economiesuisse hinter dem Vorschlag der Expertenkommission des Bundes zur Lösung der Too-bigto- fail-Problematik und unterstützt die Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken. Allerdings sind diese Vorschriften im internationalen Vergleich ausserordentlich streng. Bei ihrer Erarbeitung ist die Expertenkommission von verschärften Regeln auch für ausländische Finanzplätze ausgegangen. Ob solche beschlossen werden, ist derzeit aber höchst ungewiss. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes nicht zu gefährden, ist es wichtig, sich die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung der neuen Vorschriften bis Ende 2018 offenzuhalten.
Vorschläge, die über jene der Expertenkommission hinausgehen, kommen für economiesuisse nicht infrage. In der Europapolitik lehnt der Wirtschaftsverband eine Verpflichtung zur automatischen Übernahme von EU-Recht ab und beurteilt das Zustandekommen eines Rahmenabkommens auf dieser Basis äusserst skeptisch. Institutionelle Neuerungen sollen laut economiesuisse bei künftigen Abkommen zu klaren Regeln bei der Anpassung an das EU- Recht führen. Entscheidend sind dabei auch die Mitwirkungsrechte seitens der Schweiz. Die bestehenden Unterschiede zwischen den Erwartungen der EU und den Möglichkeiten der Schweiz im institutionellen Bereich zeigen zudem, dass ein Verhandlungserfolg gegenwärtig nicht gesichert ist. In den einzelnen Dossiers unterstützt economiesuisse die Bestrebungen für Abkommen im Strom- und Agrarbereich und im Chemikalienrecht, sofern sie in gegenseitigem Interesse sind. Bei den Steuerfragen steht die Schweizer Wirtschaft hinter einem politischen Dialog mit der EU-Kommission. Verhandlungen werden jedoch analog zur bisherigen Position des Bundesrats aus Gründen der Souveränität und wegen der Wettbewerbsfähigkeit abgelehnt. Bei den Doppelbesteuerungsabkommen sollen die bilateralen Verhandlungen mit den einzelnen Mitgliedstaaten fortgesetzt werden.
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